Umsatzsteuervoranmeldungen: Verspätungszuschläge vermeiden!
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen im Grundsatz elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen zudem authentifiziert übermittelt werden.
Von dieser Authentifizierungspflicht sind aber bereits die Steuervoranmeldungen für den Monat Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und damit im Jahr 2013 übermittelt werden! Registrieren Sie sich rechtzeitig, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen können ab dem 1. Januar 2013 nur noch mit einem elektronischen Zertifikat an das Finanzamt übermittelt werden. Damit soll die Sicherheit der elektronisch übersandten Daten verbessert werden. Unternehmer müssen sich dazu im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten die Unternehmer das erforderliche Zertifikat. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg empfiehlt, sich bereits jetzt im ElsterOnline-Portal registrieren zu lassen, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tagen in Anspruch nehmen kann.
Übermittlungen ohne Registrierung sind ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer-Voranmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, so muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Dieser kann bis zu 10 Prozent der angemeldeten Steuer betragen. Weitere Informationen zur elektronischen Registrierung sind unter www.elster.de/untern_home.php erhältlich.
(BdSt Baden-Württemberg e.V. / Redaktion)
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