Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

In einem aktuellen Urteile hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.

Unterhaltsaufwendungen sind nur als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar, wenn die unterhaltene Person außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ein volljähriges Kind ist grundsätzlich verpflichtet, vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vermögensverwertung unzumutbar ist.

Im Streitfall ging es um den Abzug von Unterhaltskosten für ein seit Geburt schwerbehindertes Kind, das aufgrund einer Schenkung Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Eltern, die Kosten als außergewöhnliche Belastung in vollem Umfang zum Abzug zuzulassen, mit Verweis auf das Vermögen der Tochter ab. Das Finanzgericht folgte dem.

Der BFH hob die Vorentscheidung auf und gab den Eltern dem Grunde nach Recht. Da ungewiss sei, ob das Kind stets seinen Unterhaltsbedarf durch Leistungen der Eltern werde decken können, hätte eine Altersvorsorge getroffen werden müssen. Diese sei hier angesichts der Schwere und Dauer der Krankheit noch maßvoll ausgefallen. Es wäre unzumutbar, vom Kind zu verlangen, den Stamm seines Vermögens schon jetzt anzugreifen.

Quelle: BFH Urteil vom 11.02.2010 VI R 61/08

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe meinen Steuerbescheid 2025 von Herrn Hannu Wegner prüfen lassen und bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. In kürzester Zeit habe ich alle Antworten erhalten - strukturiert aufgeschlüsselt und verständlich formuliert. Über meine Anfrage hinaus hat mich Herr Wegner mit Antworten versorgt - auch zu Fragen, die ich gar nicht gestellt hatte, die sich auf die nächsten Jahre beziehen verbunden mit wichtigen Hinweisen und Tipps. Das fand ich unglaublich umsichtig. Ich kann Herrn Wegner rsp. yourxpert absolut empfehlen und danke Herrn Wegner sehr für seine hervorragende und turboschnelle Arbeit. Der Preis für diesen tollen Service ist absolut human - und war mir jeden Cent wert. DANKE !!!!!"

06.05.2026
"Hervorragende, schnelle und ausführliche Bearbeitung des Anliegens."

06.05.2026
"Perfekt. Pfändungsschutz geht leider nicht, bin bei keiner Bank, sondern bei Wise und bei Revolut. Bei beiden kann kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Ansonsten herzlichen Dank für Ihre perfekte Lösung. W. H. W.."

05.05.2026
"Herr Wegner ist das Beste, was mir je bei einer Beratung passiert ist. Wirklich sehr gute, einfache, verständlichen und schnelle Antworten. Auch die Nachfragen/Rückfragen werden schnell beantwortet. Beste Empfehlung überhaupt ! Vielen Dank. "

04.05.2026
"Sehr rasche, kompetente Beratung und gute Aufbereitung der Fragestellungen. Wir können Herr Wegner vorbehaltlos weiterempfehlen. "

04.05.2026
"Vielen Dank an Hannu Wegner für seine zielgenaue, umfassende, detailierte, individuelle und verständliche Expertise. Jeweils innerhalb weniger Stunden erfasste er zielgerichtet unser nicht einfaches Steuerproblem aus dem Ausland, bei dem viele Informationen und Hintergründe unklar gewesen sind. Er kreiste vielschichtig das Problem ein, gab die wegweisenden Perspektiven und lieferte eine genaue Strategie, sich der Probleme zu stellen. Zweifach konkretisierte er - nach meinen neuen Informationen - aufwändig die Strategie; inklusive genauer Formulierungshilfen bei Anträgen. Hier arbeitet und begleitet ein Top-Fachmann individuell und unbedingt lösungsorientiert und gibt keine Allgemein-Positionen. Die Schnelligkeit der Antworten, trotz ihrer Tiefe und großem Umfang war atemberaubend. Kurz: Wow-Faktor! "

03.05.2026
"Super ausführliche Bewertung und fachlich sehr fundiert, eine klare Empfehlung."

02.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Bearbeitung, sogar an einem Feiertag! Herr Wegner hat mein Anliegen sofort verstanden und professionell umgesetzt. Absolute Weiterempfehlung!"

01.05.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen zu Optionen und Stillhalterprämien äußerst kompetent und mit beeindruckender Detailtiefe beantwortet. Die Erklärungen waren klar, strukturiert und sehr hilfreich. Ich bin wirklich positiv überrascht und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.05.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Wegner. Die Antworten waren äußerst ausführlich, fachlich präzise und auf meine individuelle Situation zugeschnitten. Herr Wegner hat auch auf Punkte hingewiesen, die ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Klare Empfehlung."

30.04.2026
"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
"Schnelle, extrem umfängliche, Beratung. Total unkompliziert. "

28.04.2026
"Ausführliches und abschliessendes Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nachfragen wurden sehr zeitnah beantwortet - sehr zufrieden!"

28.04.2026
"Schnelle Hilfe, kompetente Antwort und hilfreiche Rückmeldung auf Rückfragen "

28.04.2026
"Unglaublich schnell, ordentlich und mit allen steuerlichen Hinweisen und Tipps geantwortet, die mir sehr bei meiner Kaufentscheidung helfen und mir steuerlich wirklich einiges einsparen bzw. wiederholen. Volle Empfehlung!"

27.04.2026
"sehr ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank"

26.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6399 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77