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Gesetzgebung

Das amerikanische Steuergesetz FATCA bleibt trotz einer geplanten bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA ein "Monstergesetz". Experten schätzen den finanziellen Aufwand für jede Bank aktuell auf bis zu 15 Millionen Euro. Neben den Kosten droht den Instituten ein Zeitproblem. Denn obwohl die Entscheider FATCA inzwischen höchste Priorität einräumen, benötigen Finanzdienstleister für die Implementierung rund 24 Monate - zu lange, um die ersten gesetzlichen Verpflichtungen bei der Kundenlegitimation wie geplant schon ab Mitte 2013 erfüllen zu können.

Das zu vereinbarende zwischenstaatliche Abkommen sorgt für weiteren Verzug. Es bringt zwar in manchen Rechtsfragen Verbesserungen, führt in der konkreten Umsetzung aber auch zu neuen Unklarheiten. Das zeigen Marktbeobachtungen der auf Banken

spezialisierten Unternehmensberatung COINOR.

Bei der Umsetzung des "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) stehen die Finanzdienstleister vor der besonderen Herausforderung, dass viele Details des anzuwendenden Gesetzes heute noch nicht bekannt sind. Erst für den Spätsommer dieses Jahres wird mit einer Veröffentlichung der finalen Vorgaben durch die US-Steuerbehörde IRS gerechnet. Und auch die Verhandlungen über die geplanten zwischenstaatlichen Vereinbarungen werden sich über Monate hinziehen.

Zu den offenen Kernfragen des zwischenstaatlichen Abkommens zählt beispielsweise, welche Sanktionsmöglichkeiten der deutsche Fiskus bei Nichteinhaltung der Regeln haben wird und welche Fristen gelten. Die neuen FATCA-Regeln betreffen dabei Banken, Sparkassen, und Fondsgesellschaften nach Einschätzung der Experten weit umfassender

als andere regulatorische oder gesetzliche Vorgaben.

Hintergrundinformationen:

Finanzdienstleister sind nach dem "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) gesetzlich verpflichtet, die Daten sämtlicher Kunden einer gründlichen Kontrolle zu unterziehen. Neben den Geschäftsbeziehungen mit amerikanischen Staatsbürgern müssen

beispielsweise auch alle Beteiligungen von US-Steuerpflichtigen an deutschen Geschäftskunden berücksichtigt und entsprechende Einkünfte gemeldet werden. Damit will der US-Fiskus die Erträge amerikanischer Staatsbürger künftig lückenlos erfassen und Steuerschlupflöcher schließen.

(COINOR AG / Redaktion)

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Das sagen bisherige Anrufer:

"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
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01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
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