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Immobilien & Vermietung

Die Vermietung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen zu Wohnzwecken gilt als eines der Steuersparmodelle. Dies ist dadurch bedingt, dass durch hohe Werbungskosten, welche insbesondere durch die aufgrund der Fremdfinanzierung entstehenden Schuldzinsen, hohen Abschreibungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich abziehbare Verluste entstehen

können. Oft liegt bei der Vermietung an fremde Dritte auf Dauer Einkunftserzielungsabsicht vor, weswegen dies steuerlich unbedenklich ist.

Doch was ist bei der Vermietung an Angehörige, wo oft der Verwandte oder Bekannte Mieter einen günstigen Mietzins erhält, der nicht der ortsüblichen Miete entspricht, jedoch die Kosten wie bei einer Vermietung an fremde Dritte entstehen? Hierzu hat das Bundesfinanzministerium bereits 2004 mit dem Erlass unter dem Aktenzeichen IV C 3 - S 2253 - 91/04 die Einzelheiten geregelt.

Erreicht der Mietzins 75 % der ortsüblichen Marktmiete, erkennt das Finanzamt alle Werbungskosten voll an, sodass die Vermietungsverluste sich steuerlich auswirken. In der Bandbreite zwischen 56 und unter 75 % der ortsüblichen Miete werden Werbungskosten nur dann voll anerkannt, wenn der Vermieter seine Gewinnerzielungsabsicht in Form einer Prognoserechnung für 30 Jahre nachweist. Schafft er dies nicht, können seine Werbungskosten nur noch anteilig im Verhältnis zur erzielten Miete abgezogen werden. Bei

weniger als 56 % der ortsüblichen Marktmiete kann der Vermieter generell seine Werbungskosten nur anteilig im Verhältnis zur erzielten Miete geltend machen.

Doch auch in anderer Hinsicht kommt es steuerlich darauf an, dass der Mietvertrag mit dem Angehörigen so umgesetzt wird, als wäre er mit einem fremden Dritten geschlossen. So ist generell die Anerkennung des Mietvertrags und damit auch ggf. negative Vermietungseinkünfte dann ausgeschlossen, wenn z.B. die Miete nicht oder entgegen den Vereinbarungen statt monatlich nur jährlich gezahlt wird. Ebenso ist z.B. bei der Vermietung von Eltern an volljährige Kinder darauf zu achten, dass stets eine abgeschlossene Wohnung und nicht einzelne Räume vermietet werden.

Wenn Sie all diese Steuerfallen umgehen möchten, helfen Ihnen unsere Hotline-Experten bei der steuerlichen Anerkennung der Vermietung gerne!

(VLH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr fundierte und prompte Beratung. Gerne wieder!"

12.07.2025
"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
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02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
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02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5930 Bewertungen
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