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Immobilien & Vermietung

Die Vermietung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen zu Wohnzwecken gilt als eines der Steuersparmodelle. Dies ist dadurch bedingt, dass durch hohe Werbungskosten, welche insbesondere durch die aufgrund der Fremdfinanzierung entstehenden Schuldzinsen, hohen Abschreibungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich abziehbare Verluste entstehen

können. Oft liegt bei der Vermietung an fremde Dritte auf Dauer Einkunftserzielungsabsicht vor, weswegen dies steuerlich unbedenklich ist.

Doch was ist bei der Vermietung an Angehörige, wo oft der Verwandte oder Bekannte Mieter einen günstigen Mietzins erhält, der nicht der ortsüblichen Miete entspricht, jedoch die Kosten wie bei einer Vermietung an fremde Dritte entstehen? Hierzu hat das Bundesfinanzministerium bereits 2004 mit dem Erlass unter dem Aktenzeichen IV C 3 - S 2253 - 91/04 die Einzelheiten geregelt.

Erreicht der Mietzins 75 % der ortsüblichen Marktmiete, erkennt das Finanzamt alle Werbungskosten voll an, sodass die Vermietungsverluste sich steuerlich auswirken. In der Bandbreite zwischen 56 und unter 75 % der ortsüblichen Miete werden Werbungskosten nur dann voll anerkannt, wenn der Vermieter seine Gewinnerzielungsabsicht in Form einer Prognoserechnung für 30 Jahre nachweist. Schafft er dies nicht, können seine Werbungskosten nur noch anteilig im Verhältnis zur erzielten Miete abgezogen werden. Bei

weniger als 56 % der ortsüblichen Marktmiete kann der Vermieter generell seine Werbungskosten nur anteilig im Verhältnis zur erzielten Miete geltend machen.

Doch auch in anderer Hinsicht kommt es steuerlich darauf an, dass der Mietvertrag mit dem Angehörigen so umgesetzt wird, als wäre er mit einem fremden Dritten geschlossen. So ist generell die Anerkennung des Mietvertrags und damit auch ggf. negative Vermietungseinkünfte dann ausgeschlossen, wenn z.B. die Miete nicht oder entgegen den Vereinbarungen statt monatlich nur jährlich gezahlt wird. Ebenso ist z.B. bei der Vermietung von Eltern an volljährige Kinder darauf zu achten, dass stets eine abgeschlossene Wohnung und nicht einzelne Räume vermietet werden.

Wenn Sie all diese Steuerfallen umgehen möchten, helfen Ihnen unsere Hotline-Experten bei der steuerlichen Anerkennung der Vermietung gerne!

(VLH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank für die sehr schnelle und aufschlussreiche Einschätzung."

28.01.2026
"Schnelle, zügige Antwort, perfekt. Allerdings nicht gerade preiswert. "

28.01.2026
"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
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27.01.2026
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27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
"Herr Wegner hat in kurzer Zeit umfangreich, professionell und zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Ich kann ihn sehr weiterempfehlen."

27.01.2026
"Sehr tiefgreifende Beratung im Hinblick auf strategische und plausible Steuerzusammenhänge."

26.01.2026
"Nachdem ich mich an Herrn Hannu Wegner gewandt hatte, erhielt ich eine schnelle, detaillierte, präzise und absolut professionelle Antwort. Ich war mir nicht sicher, aber es hat sich gelohnt, denn es war eine gute Entscheidung. Das werde ich bei zukünftigen Anfragen definitiv berücksichtigen. Vielen Dank."

24.01.2026
"vielen dank sehr ausführliche und gründliche Auflösung des Steuersachverhaltes"

24.01.2026
"Sehr umfassende und strukturierte Erklärungen (nicht immer einfach für einen Laien zu verstehen, aber das liegt wohl eher am dt. Steuergesetz) schnelle Reaktionszeit. Hätte mir ein kurzes Abstimmungsgespäch am Telefon gewünscht, aber dies gibt wohl der hinterlegte Prozess nicht her. Im Ganzen war ich sehr zufrieden "

23.01.2026
"vielen dank für die strukturelle gliederung und den überblick. sehr hilfreich."

22.01.2026
"Meine Fragen wurden sehr ausführlich und gut verständlich beantwortet und auch sich aus der Antwort ergebende neue Themenbereiche direkt mit erläutert. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank auch für die sehr schnelle Bearbeitung. "

22.01.2026
"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
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21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
"Auf jeden Fall fünf Sterne, aber ich warte noch auf die Antwort von Herrn Wegner zu meiner letzten Frage."

20.01.2026
"Bin mit der Beratung sehr zufrieden. Es wurde sehr umfangreich auf meine Fragen eingegangen und auch gut verständlich beantwortet. Ich nutze dieses Portal gerne wieder. "

20.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6198 Bewertungen
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