Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Die verpflichtende Einführung des maschinellen Zahlstellenverfahrens erhöht die Anforderungen an die Abrechnungssysteme von Versorgungsbezügen: Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet. Bis einschließlich Dezember 2010 konnte noch manuell (in Papierform) oder auch maschinell gemeldet werden. Ab jetzt sind die Meldungen der Zahlstellen jedoch ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Versorgungsbezüge wie Renten oder Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auszahlen. Die Neuregelung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Pensions- und Unterstützungskassen oder Lebensversicherer. Als so genannte Zahlstellen übermitteln sie Meldungen zu Versorgungsbezügen ihrer früheren Mitarbeiter an deren gesetzliche Krankenkassen und führen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an diese ab. Das Verfahren muss von allen Zahlstellen mit mehr als 29 beitragspflichtigen Versorgungsbezugsempfängern durchgeführt werden.

Weiterhin sind auch Renten aus Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte errichtet worden sind, von diesem

maschinellen Zahlstellenverfahren zu erfassen.

Der Grundgedanke des maschinellen Zahlstellenverfahrens besteht darin, Meldewege möglichst digital zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte durch die Einführung des neuen papierlosen Verfahrens namens ELStAM

einzuordnen. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und gilt für lohnsteuerpflichtige Bezüge. Die Einführung des Verfahrens soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 muss deshalb auch 2011 noch genutzt werden - sie verbleibt beim Arbeitgeber, der sie nicht vernichten darf. Die darauf registrierten Merkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge werden 2011 weiterhin verwendet. Ab 2012 greift dann ELStAM. Darüber hinaus sind diverse Übergangsregelungen für die Abrechnung 2011 zu beachten. So werden zum Beispiel ab 2011 nicht mehr die Gemeinden,

sondern die Wohnsitzfinanzämter für die Änderung sämtlicher Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 verantwortlich sein.

Ziel des maschinellen Zahlstellenverfahrens sowie der Einführung von ELStAM ist es, die Kommunikation sowie den Datenaustausch mit Behörden auf elektronische Wege zu bringen und damit Abstimmungs- und Arbeitsprozesse zu optimieren. Dabei müssen die Abrechnungssysteme die erforderlichen technischen Voraussetzungen besitzen. Aber auch

das nötige Know-how der Mitarbeiter in den entsprechenden Abteilungen der Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen muss aufgebaut werden.

Quelle: Longial GmbH

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Frage zur steuerrechtlichen Bewertung von Kapitalvermögen im Ausland außergewöhnlich gründlich und kompetent bearbeitet. Das Gutachten war sehr ausführlich, klar strukturiert und auch für einen Laien gut verständlich formuliert. Besonders positiv fand ich, dass er nicht nur meine konkrete Frage beantwortet, sondern den Sachverhalt umfassend eingeordnet und mir konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben hat. Dazu kam eine durchweg serviceorientierte und zuverlässige Zusammenarbeit mit schnellen Reaktionszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen Vielen Dank!"

09.07.2026
"Vom Augenblick der Angebotsanfrage bis zur erbrachten Leistung eine herausragende Zusammenarbeit in allen Gesichtspunkten. Hr. Wegner hat uns sehr eng begleitet, das Leistungsspektrum klar abgesteckt, die fachlichen Zusammenhänge profund erklärt, stets zeitnah und zuverlässig auf Anfragen und Abstimmungsbedarf reagiert und in einem engen zeitlichen Rahmen eine ausgezeichnete Beratung und Bewertung abgegeben. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen Hrn. Wegner außerordentlich. Bei erneutem Bedarf kommen wir gern auf Sie zurück. Vielen Dank. "

09.07.2026
"Immer wieder kann ich nur bestätigen: es macht einfach Spaß, ihm Fragen zu stellen. Jede Frage wird sehr ausführlich und sehr fachlich beantwortet. Vielen Dank"

09.07.2026
"Mr Wegner was very professional, very detailled in his answer, very helpful. Also timewise, the service was really provided quickly. I can only recommend Mr Wegner. "

08.07.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Feedback das mir zu meinem Anliegen/ Frage gegeben wurde! Sehr präzise and detailliert, umfassend und einfach zu verstehen (kein Paragrafen Deutsch)"

08.07.2026
"Sehr hilfreiche und kompetente Bearbeitung in beeindruckender Geschwindigkeit! Werde gerne wieder mit Herrn Wegner arbeiten."

07.07.2026
"Ich bin sehr begeistert von der Beratung durch Herrn Wegner. Durch die sehr ausführliche Antwort, die auch über den geschilderten Sachverhalte hinaus weitere Hinweise beinhaltete, wurde mir klar, dass ich weitere Überlegungen mit einbeziehen muss, an die ich nie gedacht hätte. Herr Wegner hat immer sehr schnell und ausführlich geantwortet. Auch die sich ergebenen Anschlussfragen wurden sehr schnell und professionell beantwortet. Ich kann die Beratung durch Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

07.07.2026
"Super schnelle Bearbeitung. Die Problematik wurde anschaulich und verständlich erläutert. Zudem wurden gute Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insgesamt sehr empfehlenswert. Jederzeit gerne wieder. D. H."

07.07.2026
"verständliche Erläuterung des gestellten Themas. Sehr zu empfehlen, da neben der Verständlichkeit für den steuerlichen Laien der Vorgang auch blitzschnell und sehr detailliert abgearbeitet wurde. Meine uneingeschränkte Empfehlung!"

06.07.2026
"Außergewöhnlich gründliche, verständliche und sehr schnelle Beratung. Auch meine Rückfragen wurden sorgfältig und nachvollziehbar beantwortet. Gerade bei meinem eher ungewöhnlichen Sachverhalt habe ich mich individuell beraten und ernst genommen gefühlt. Herzlichen Dank!"

05.07.2026
"Ich bin mit der Beratung mehr als sehr zufrieden. Herr Wegner hat meine Frage nicht nur direkt, professionell und umfassend beantwortet, sondern den Sachverhalt auch sehr klar strukturiert und verständlich eingeordnet. Besonders hilfreich war, dass er nicht nur die unmittelbare Frage zum Umsatzsteuerbescheid geprüft hat, sondern auch die ertragsteuerliche und verfahrensrechtliche Ebene mitgedacht und mir konkrete Handlungsschritte inklusive Formulierungsvorschlag an die Hand gegeben hat. Die Antwort war sorgfältig, nachvollziehbar und für meine Entscheidung sehr wertvoll. Vielen Dank für die schnelle und fundierte Unterstützung."

05.07.2026
"Die Beratung war sehr ausführlich und auch nach zwei Rückfragen klar verständlich. Dir Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Es wurden uns Formulierungsvorlagen für die Kommunikation mit den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt, die wir sehr gut nutzen konnten. Wir können yourXpert nur empfehlen."

04.07.2026
"Das Honorar ist sehr gut investiert. Herr Wegner ist äußerst kompetent, antwortet detailliert sowie verständlich und agiert zudem sehr schnell."

03.07.2026
"Herrvorragende, ausführliche Beratung. Bei weiteren Anliegen sicher wieder ! Vielen dank"

03.07.2026
"Sehr kompetente, ausführliche und verständliche Ausführungen durch den Experten."

02.07.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, herzlichen vielen Dank! Die Bescheinigen ist sehr korrekt und aussagekräftig. Danke für sehr hilfreiche Beratung und schnelle Bearbeitung! Ich werde Sie unbedingt weiterempfehlen! LG, E.B."

02.07.2026
"Ich hatte eine Frage zur steuerlichen Behandlung eines Silber-ETC. Herr Wegner hat den Wertpapierprospekt des Emittenten im Detail ausgewertet und seine Einschätzung anhand der aktuellen BFH-Rechtsprechung nachvollziehbar begründet, inklusive aller Fundstellen. Alle Fragen wurden vollständig geklärt, der Preis war fair. Klare Weiterempfehlung!"

02.07.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung in meiner Erbschaftsangelegenheit. Herr Wegner hat immer schnell geantwortet, komplexe Sachverhalte verständlich erklärt und mir mit viel Geduld weitergeholfen. Ich habe mich jederzeit gut beraten gefühlt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.07.2026
"Vielen Dank für die ausführliche Beratung und das Eingehen auf unsere Fragen. Absolute Weiterempfehlung!"

01.07.2026
"Sehr gute, verständliche und schnelle Beratung! Die Beratung von Herrn Wegner kann ich jedem empfehlen!"

30.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6508 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77