Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Die verpflichtende Einführung des maschinellen Zahlstellenverfahrens erhöht die Anforderungen an die Abrechnungssysteme von Versorgungsbezügen: Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet. Bis einschließlich Dezember 2010 konnte noch manuell (in Papierform) oder auch maschinell gemeldet werden. Ab jetzt sind die Meldungen der Zahlstellen jedoch ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Versorgungsbezüge wie Renten oder Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auszahlen. Die Neuregelung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Pensions- und Unterstützungskassen oder Lebensversicherer. Als so genannte Zahlstellen übermitteln sie Meldungen zu Versorgungsbezügen ihrer früheren Mitarbeiter an deren gesetzliche Krankenkassen und führen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an diese ab. Das Verfahren muss von allen Zahlstellen mit mehr als 29 beitragspflichtigen Versorgungsbezugsempfängern durchgeführt werden.

Weiterhin sind auch Renten aus Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte errichtet worden sind, von diesem

maschinellen Zahlstellenverfahren zu erfassen.

Der Grundgedanke des maschinellen Zahlstellenverfahrens besteht darin, Meldewege möglichst digital zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte durch die Einführung des neuen papierlosen Verfahrens namens ELStAM

einzuordnen. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und gilt für lohnsteuerpflichtige Bezüge. Die Einführung des Verfahrens soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 muss deshalb auch 2011 noch genutzt werden - sie verbleibt beim Arbeitgeber, der sie nicht vernichten darf. Die darauf registrierten Merkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge werden 2011 weiterhin verwendet. Ab 2012 greift dann ELStAM. Darüber hinaus sind diverse Übergangsregelungen für die Abrechnung 2011 zu beachten. So werden zum Beispiel ab 2011 nicht mehr die Gemeinden,

sondern die Wohnsitzfinanzämter für die Änderung sämtlicher Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 verantwortlich sein.

Ziel des maschinellen Zahlstellenverfahrens sowie der Einführung von ELStAM ist es, die Kommunikation sowie den Datenaustausch mit Behörden auf elektronische Wege zu bringen und damit Abstimmungs- und Arbeitsprozesse zu optimieren. Dabei müssen die Abrechnungssysteme die erforderlichen technischen Voraussetzungen besitzen. Aber auch

das nötige Know-how der Mitarbeiter in den entsprechenden Abteilungen der Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen muss aufgebaut werden.

Quelle: Longial GmbH

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277