Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Die verpflichtende Einführung des maschinellen Zahlstellenverfahrens erhöht die Anforderungen an die Abrechnungssysteme von Versorgungsbezügen: Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet. Bis einschließlich Dezember 2010 konnte noch manuell (in Papierform) oder auch maschinell gemeldet werden. Ab jetzt sind die Meldungen der Zahlstellen jedoch ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Versorgungsbezüge wie Renten oder Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auszahlen. Die Neuregelung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Pensions- und Unterstützungskassen oder Lebensversicherer. Als so genannte Zahlstellen übermitteln sie Meldungen zu Versorgungsbezügen ihrer früheren Mitarbeiter an deren gesetzliche Krankenkassen und führen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an diese ab. Das Verfahren muss von allen Zahlstellen mit mehr als 29 beitragspflichtigen Versorgungsbezugsempfängern durchgeführt werden.

Weiterhin sind auch Renten aus Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte errichtet worden sind, von diesem

maschinellen Zahlstellenverfahren zu erfassen.

Der Grundgedanke des maschinellen Zahlstellenverfahrens besteht darin, Meldewege möglichst digital zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte durch die Einführung des neuen papierlosen Verfahrens namens ELStAM

einzuordnen. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und gilt für lohnsteuerpflichtige Bezüge. Die Einführung des Verfahrens soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 muss deshalb auch 2011 noch genutzt werden - sie verbleibt beim Arbeitgeber, der sie nicht vernichten darf. Die darauf registrierten Merkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge werden 2011 weiterhin verwendet. Ab 2012 greift dann ELStAM. Darüber hinaus sind diverse Übergangsregelungen für die Abrechnung 2011 zu beachten. So werden zum Beispiel ab 2011 nicht mehr die Gemeinden,

sondern die Wohnsitzfinanzämter für die Änderung sämtlicher Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 verantwortlich sein.

Ziel des maschinellen Zahlstellenverfahrens sowie der Einführung von ELStAM ist es, die Kommunikation sowie den Datenaustausch mit Behörden auf elektronische Wege zu bringen und damit Abstimmungs- und Arbeitsprozesse zu optimieren. Dabei müssen die Abrechnungssysteme die erforderlichen technischen Voraussetzungen besitzen. Aber auch

das nötige Know-how der Mitarbeiter in den entsprechenden Abteilungen der Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen muss aufgebaut werden.

Quelle: Longial GmbH

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich kann Herrn StB Thomas sehr empfehlen. Er hat mir in einem ca. 45 minütigen Telefonat zu allen meinen Fragen sinnvolle und klare Empfehlungen zum weiteren möglichen Vorgehen gegeben und konnte auf meine Fragen kompetent antworten. Ich würde mich wieder von ihm beraten lassen. "

24.04.2024
"Sehr gute Beratung!"

24.04.2024
"Leider viel Zeit für die Rückfragen gebraucht. Aber sehr ausführlich und umfassend und konkret. Daher gerne wieder."

21.04.2024
"Freundliche, verständliche und umfassende Beratung."

21.04.2024
"Sehr detaillierte, ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank. Würde ich weiterempfehlen!"

21.04.2024
"Freundlich, schnell und zuverlässig, genau wie in der Werbung versprochen"

19.04.2024
"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
"H.Wegner, ich kann Ihnen eine umfassende detaillierte Behandlung meines Anliegens bestätigen. Ich bin sehr zufrieden und werde Sie auch weiter empfehlen mfg E. B. "

09.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5463 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770