Versorgungsausgleich bei U-Kassen und Pensionszusagen
Am 12.11.2010 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zu den noch offenen steuerlichen Fragen beim Versorgungsausgleich in Unterstützungskassen und bei Pensionszusagen Stellung genommen.
Versorgungsausgleich bei der rückgedeckten U-Kasse
Wie erwartet gehören die Ausgleichsberechtigten zukünftig zum Kreis der steuerlich anerkannten Versorgungsberechtigten. Für sie können somit auch Zuwendungen geleistet werden – allerdings nur laufende, in gleich bleibender Höhe oder steigend. Einmalbeiträge des Arbeitgebers sind ausschließlich bei der externen Teilung möglich. Bei der internen Teilung hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, gegen Zahlung eines Einmalbeitrags die aus der Teilung erworbenen Ansprüche des Ausgleichberechtigten auszufinanzieren.
Versorgungsausgleich bei der Pensionszusage
Auch die steuerlichen Auswirkungen bei der Teilung von Pensionszusagen hat das BMF sehr praktikabel geregelt. Die bestehende Zusage an einen aktiven Arbeitnehmer wird im Ergebnis einfach aufgeteilt in eine reduzierte Zusage für den Arbeitnehmer und eine neue Zusage für den geschiedenen Ehegatten, der steuerlich wie ein unverfallbar ausgeschiedener Arbeitnehmer berücksichtigt wird.
Quelle: febs Consulting GmbH
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