Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige

Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Mit Urteil vom 19.1.2012 (Az. VI R 36/11) knüpfte er an die Rechtsprechung vom 9.6.2011 (Az.: VI R 55/10,VI R 58/09 und VI R 36/10) an und entschied: Ein Rettungsassistent kann nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten (z.B. Rettungswachen und Notarztwagen) nebeneinander innehaben.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte bereits mit Schreiben vom 15.12.2011 festgelegt, dass die Grundsätze der oben genannten Urteile auf alle noch offenen Fälle anzuwenden sind.

Auch normale Arbeitnehmer können laut BDL unter Umständen eine Menge Geld sparen.

Denn wer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, braucht sich auch nicht mit der Entfernungspauschale, die ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gilt, abspeisen zu lassen. Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung

eines privaten Pkws 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für die Fahrten zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ansetzen, wenn sie diese beispielsweise nur zu Kontrollzwecken oder zum Fahrzeugwechsel aufsuchen.

Voraussetzung ist natürlich, dass sie dort nicht schwerpunktmäßig tätig sind.

Zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte kommt es zum einen auf die hinreichende zentrale Bedeutung einer Tätigkeitsstätte gegenüber anderen Tätigkeitsstätten an und zum anderen ist der inhaltliche und qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit maßgebend.

Wenn Abgrenzungsprobleme bezüglich der hinreichenden Bedeutung einer Tätigkeitsstätte oder dem qualitativen Tätigkeitsschwerpunkt bestehen, sollte dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, auf der dieser bestätigt, an welchem Ort der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers liegt.

(BDL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Meine steuerlichen Fragen wurden mir in sehr kurzer Zeit beantwortet. Ich war begeistert das die Antwort sehr ausführlich und gut beschrieben worden ist, mit einigen Beispielen und Auszügen ähnlicher Gerichtsbeschlüssen. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Danke "

18.04.2026
"Excellent and professional support. He quickly understood the legal and factual complexity of my case involving Familienkasse. His assessment was clear, detailed, and easy to understand, with practical recommendations on deadlines, objection strategy, and next steps."

17.04.2026
"Der erste Steuerfachmann, der sich bemüht, zu helfen. Dankeschön "

17.04.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, Meine Frau und ich sind überwältigt! Wir suchten seit fast einem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen und Bedenken und niemand hat uns auch nur annähernd so umfangreiche, begründete und präzise Antworten gegeben wie sie! Ihre detaillierten Angaben zeigen auch, dass Sie sich äusserst professionell mit unserer steuerlichen Situation, die sowohl Deutschland als auch Deutschland betrifft, beschäftigt haben. Wir können Sie nur auf das vollste Empfehlen und bedauern nur, dass wir nicht mehr wie 5 Sterne hergeben können!!! Mit freundlichen Grüßen Helga und W. F. "

17.04.2026
"Ich habe Herrn Wegner für die steuerliche Erfassung meines NFT-Projekts auf der Hedera-Blockchain kontaktiert und bin absolut begeistert. Besonders beeindruckt hat mich die tiefe fachliche Spezialisierung: Statt allgemeiner steuerlicher Floskeln erhielt ich eine fundierte Analyse zur Bestimmung des Leistungsorts im Drittland (§ 3a Abs. 5 UStG) unter Einbeziehung von Geo-IP-Logs und aktuellster Rechtsprechung. Die Beratung war extrem strukturiert, preislich absolut fair (Festpreis!) und gab mir die nötige Sicherheit für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Wer im Krypto-Bereich einen Profi sucht, der technische Daten rechtlich präzise einordnet und beim ELSTER-Fragebogen unterstützt, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die erstklassige Hilfe!"

17.04.2026
"Exzellente Beratung auf höchstem Niveau "

17.04.2026
"Alle Punkte wurden schnell und umfassend geklaert. Die Erlaeuterungen waren sehr gut verstaendlich !! Gerne wieder."

16.04.2026
"Sehr gut und informativ, Herr Wegner ist auf alle unsere Fragen sehr detailliert eingegangen"

16.04.2026
"Herr Wegner hat uns sehr schnell, freundlich und verständlich mit ausführlichen Antworten weitergeholfen!"

16.04.2026
"Hervorragend! Detailliert. Verständlich. Schritt für Schritt erklärt. Bezieht verschiedene Aspekte mit ein. Verweis auf Recht, Norm und deren Anwendungen der Praxis. Konkrete Analyse. Handlungsempfehlungen. 100% Weiterempfehlung! DANKE"

15.04.2026
"Super schnelle, verständliche Beratung in wirklich anspruchsvollen Fragen,mit Fakten die ich selbst nie beachtet hätte, man merkt richtig den Fachmann,der auch meine nachträglich gestellten Fragen gerne beantwortet hat. Ich bin absolut zufrieden, und kann Herrn Wegner sehr gerne weiter empfehlen. "

15.04.2026
"Herr Wegner hat all meine teilweise komplizierten Sachverhalte und Fragen extrem ausführlich, sehr verständlich und in kürzester Zeit kompetent beantworten können. Auch auf Rückfragen hat er entsprechend Bezug kommen. Ich kann seine Beratung uneingeschränkt empfehlen!"

15.04.2026
"Alle Fragen bzgl. Doppelbesteuerungsabkommen wurden sehr rasch und ausführlich beantwortet. Daraus abgeleitet wurden von Hr. Wegner schlüssige und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen für die Steuererklärung gegeben."

14.04.2026
"Sehr ausführlich und verständlich, alle Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet und ich bin froh, Sie kontaktiert zu haben"

14.04.2026
"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6368 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77