Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige

Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Mit Urteil vom 19.1.2012 (Az. VI R 36/11) knüpfte er an die Rechtsprechung vom 9.6.2011 (Az.: VI R 55/10,VI R 58/09 und VI R 36/10) an und entschied: Ein Rettungsassistent kann nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten (z.B. Rettungswachen und Notarztwagen) nebeneinander innehaben.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte bereits mit Schreiben vom 15.12.2011 festgelegt, dass die Grundsätze der oben genannten Urteile auf alle noch offenen Fälle anzuwenden sind.

Auch normale Arbeitnehmer können laut BDL unter Umständen eine Menge Geld sparen.

Denn wer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, braucht sich auch nicht mit der Entfernungspauschale, die ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gilt, abspeisen zu lassen. Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung

eines privaten Pkws 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für die Fahrten zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ansetzen, wenn sie diese beispielsweise nur zu Kontrollzwecken oder zum Fahrzeugwechsel aufsuchen.

Voraussetzung ist natürlich, dass sie dort nicht schwerpunktmäßig tätig sind.

Zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte kommt es zum einen auf die hinreichende zentrale Bedeutung einer Tätigkeitsstätte gegenüber anderen Tätigkeitsstätten an und zum anderen ist der inhaltliche und qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit maßgebend.

Wenn Abgrenzungsprobleme bezüglich der hinreichenden Bedeutung einer Tätigkeitsstätte oder dem qualitativen Tätigkeitsschwerpunkt bestehen, sollte dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, auf der dieser bestätigt, an welchem Ort der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers liegt.

(BDL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
"Umfassende und zielführende Beratung. Sehr zu empfehlen!"

18.02.2026
"Eine detaillierte Ausarbeitung eines komplexen Sachverhaltes. Verständlich erklärt."

18.02.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Analyse meiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Digital Nomad beauftragt. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen: Das Gutachten ist nicht nur fachlich extrem tiefgreifend, sondern gleichzeitig so aufbereitet, dass man als Laie klare Handlungsempfehlungen erhält. Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Identifizierung von Risiken für meine Rückkehr nach Deutschland und die pragmatischen Lösungswege. Wer absolute Rechtssicherheit in internationalen Steuerfragen sucht, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

18.02.2026
"Hallo, ich bin mehr als begeistert von diesem Service! Ich konnte fast gar nicht so viel lesen, wie ich an Antwort erhalten habe. Mir wurden sogar Fragen beantwortet, die ich vergessen hatte zu stellen. Und das für den Preis, unschlagbar! Meine Panik hat sich gelegt und ich sehe beruhigt in die Zukunft. Auch meine Freunde sind total vergeistert und wollen sich mit ihren Fragen an sie wenden! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! MfG U. M. "

17.02.2026
"Die Beantwortung meines Anliegens war sehr ausführlich, es wurden alle Aspekte ausführlich beschrieben, ich habe fundierte Handlungsempfehlungen erhalten. Für mich war das sehr hilfreich, da ich einige Aspekt bis dahin nicht im Blick hatte. gerne wieder"

17.02.2026
"Sehr ausführliche und fundierte Beratung mit detaillierten Literaturhinweisen. Vielen Dank."

17.02.2026
"Sehr ausführliche Beratung, eine grosse Hilfe. Vielen herzlichen Dank Herr Wegner!"

17.02.2026
"Top Rückmeldung - innerhalb wenigen Stunden, detailliert und sehr hilfreich. Ich kann Herrn Wegner sehr empfehlen! "

16.02.2026
"Absolut fantastische, ausführliche und verständliche Beantwortung aller Steuerfragen. So möchte ich beraten werden."

16.02.2026
"Sehr rasche, sehr gut strukturierte und kompetente Antworten, auch mit Angabe der betreffenden Belege, Paragraphen bzw. Aktenzeichen. Herr Wegner hat trotz der eher begrenzten Schilderung meiner Anfrage die Sachlage sehr umfassend verstanden, viele unterschiedliche Aspekte gegeneinander abgewogen und schließlich zu konkreten nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen verdichtet. Meine Hochachtung! "

15.02.2026
"Da ich vor Ort keinen Steuerberater für mein wichtiges Anliegen gewinnen konnte und kurzfristig eine Einschätzung benötigte, habe ich mich an diese Plattform gewendet. Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen und verständlich dargestellten Ausarbeitung, die mir nun eine klare Entscheidungsgrundlage bietet. Rückfragen wurden sehr schnell und kompetent beantwortet. Ich kann die Zusammenarbeit mit Herrn Hannu Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. "

15.02.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, schnelle Bearbeitung und freundliche Kommunikation. Sehr empfehlenswert und würde ich jederzeit wieder beauftragen. "

14.02.2026
"Super schnelle, ausführliche Bewertung. Vielen Dank! "

14.02.2026
"Sehr gute Rückmeldung - vielen Dank!"

13.02.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beantwortung, Verständlich. Bin sehr zufrieden."

13.02.2026
"Herzlichen Dank für die ausgesprochen ausführliche Beratung."

12.02.2026
"Herr Wegners Beratung war fachkundig, zielführend und umfangreich. Die Bearbeitung erfolgte schnell und es wurde auf alle Fragen eingegangen. Empfehlenswert. 5 von 5 Sternen. "

12.02.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung. Rückmeldungen erfolgen schnell, Fragen werden verständlich erklärt und man fühlt sich sehr gut betreut. Klare Empfehlung! Wir werden bei künftigen Fragen definitiv wieder auf Herrn Wegner zugehen."

11.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6241 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77