Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige

Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Mit Urteil vom 19.1.2012 (Az. VI R 36/11) knüpfte er an die Rechtsprechung vom 9.6.2011 (Az.: VI R 55/10,VI R 58/09 und VI R 36/10) an und entschied: Ein Rettungsassistent kann nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten (z.B. Rettungswachen und Notarztwagen) nebeneinander innehaben.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte bereits mit Schreiben vom 15.12.2011 festgelegt, dass die Grundsätze der oben genannten Urteile auf alle noch offenen Fälle anzuwenden sind.

Auch normale Arbeitnehmer können laut BDL unter Umständen eine Menge Geld sparen.

Denn wer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, braucht sich auch nicht mit der Entfernungspauschale, die ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gilt, abspeisen zu lassen. Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung

eines privaten Pkws 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für die Fahrten zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ansetzen, wenn sie diese beispielsweise nur zu Kontrollzwecken oder zum Fahrzeugwechsel aufsuchen.

Voraussetzung ist natürlich, dass sie dort nicht schwerpunktmäßig tätig sind.

Zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte kommt es zum einen auf die hinreichende zentrale Bedeutung einer Tätigkeitsstätte gegenüber anderen Tätigkeitsstätten an und zum anderen ist der inhaltliche und qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit maßgebend.

Wenn Abgrenzungsprobleme bezüglich der hinreichenden Bedeutung einer Tätigkeitsstätte oder dem qualitativen Tätigkeitsschwerpunkt bestehen, sollte dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, auf der dieser bestätigt, an welchem Ort der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers liegt.

(BDL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Jens Keese
Jens Keese
Steuerberater
Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat eine außerordentlich gründliche und professionelle Beratung geliefert, zu einer wirklich komplexen Fragestellung, die deutsches Steuerrecht, internationale Doppelbesteuerungsabkommen und Aufenthaltsrecht umfasste. Seine Analyse war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und mit konkreten Gesetzesverweisen und Rechtsprechung belegt. Er hat nicht nur meine Frage beantwortet, sondern proaktiv Folgethemen adressiert, an die ich noch gar nicht gedacht hatte (Umsatzsteuerbehandlung bei ausländischen Auftraggebern, Rentenversicherungsschwellen, Progressionsvorbehalt im Zuzugsjahr). Als ich eine Nachfrage außerhalb des ursprünglichen Umfangs stellte, ist er umfassend darauf eingegangen und hat mir konkrete, umsetzbare Empfehlungen gegeben. Die formelle Stellungnahme für meinen Aufenthaltstitelantrag war sofort einreichbar. Ich kann Herrn Wegner für jede steuerliche Fragestellung in Deutschland uneingeschränkt empfehlen, ganz besonders aber für grenzüberschreitende Freiberufler und Selbständigkeitsthemen."

26.03.2026
"super Verständlich und Umfangreich innerhalb kurzer Zeit ausgearbeitet"

25.03.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war zum wiederholten Male schnell, zielgerichtet und sehr kompetent. Ich bin sehr dankbar für das super Angebot!"

25.03.2026
"Sehr gute, sehr kompetente, sehr schnelle Antworten. Genau das Richtige für den Steuerjungle."

25.03.2026
"Herr Wegner hat uns eine ausführliche Rückmeldung gegeben, in der er unsere Fragen fachkundig und klar strukturiert beleuchtet hat. Seine präzisen Erläuterungen bieten uns eine wertvolle Orientierung für unsere weitere Vorgehensweise und stützen unsere bisherigen Überlegungen auf eine fundierte Expertise. Besonders beeindruckt hat uns, wie schnell er all dies in so kurzer Bearbeitungszeit möglich gemacht hat – seine engagierte Art und die hohe Qualität seiner Ausführungen haben uns wirklich überzeugt."

24.03.2026
"Sehr gute Beratung. Detaliert, mehr als erwartete Informationen bekommen. Vielen Dank!"

24.03.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, netter Kontakt, schnelle Bearbeitung, hervorragender Service, besser geht es nicht, ich bin begeistert, vielen Dank!"

22.03.2026
"Sehr aufschlussreiche, detaillierte Beratung. Bin sehr zufrieden, vielen Dank."

21.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Beantwortung meiner Fragestellungen - inkl. Nachfrage!"

21.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Fragestellung zu meiner Situation als digitaler Nomade (Wohnsitz im Ausland, Auftraggeber in Deutschland) kontaktiert. Es ging um die steuerliche Nacherklärung mehrerer Jahre sowie die Abgrenzung der Rentenversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Herr Wegner hat mich absolut beeindruckt: 1. Strategische Weitsicht: Er hat nicht nur die Steuer im Blick, sondern liefert direkt rechtssichere Vertragsanpassungen und Begleitschreiben für das Finanzamt mit, die mich proaktiv absichern. 2. Detailtiefe: Er hat sofort erkannt, wie sich meine geplante Rückkehr nach Deutschland auf die Rechtslage auswirken. Sein Rat hat mir unnötige operative Schritte erspart und gleichzeitig mein Risiko auf Null gesenkt. Dank seiner Beratung gehe ich nun mit einem klaren Fahrplan und absoluter Rechtssicherheit in meine berufliche Zukunft. Wer als Freelancer oder Nomade rechtliche und steuerliche Klarheit sucht, ist hier an der besten Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung!"

20.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung der Anfrage, konkrete Aussage und Fazit!"

20.03.2026
"vielen Dank für die ausführlichen Antworten"

18.03.2026
"Ich kann die Beratung durch Herrn Hannu Wegner nur mit höchster Punktzahl bewerten. Er hat detailliert und konkret meine Fragen beantwortet und mein Anliegen steuerrechtlich so aufbereitet, dass sich daraus für mich ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Diesen werde ich weiterhin von Herrn Wegner betreuen lassen, um meine steuerlichen Rechte geltend machen zu können. Er ist in seinen Auswertungen sehr genau und stellt verschiedene Szenarien dar und zwar auf der Grundlage, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ich danke Herrn Wegner, dass er mit mir den Weg bis zur abschließenden Klärung durch das Finanzamt weitergeht und vertraue weiterhin auf seine hohe Kompetenz. "

18.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und präzise beantwortet."

18.03.2026
"Ich bin begeistert. Wenn das so klappt denn haben sie mir gerade mehrere Tausend euro erspart."

17.03.2026
"Herr Wegner hat mir bei steuerlichen Fragen mehr als geholfen! Unsere Situation war etwas atypisch (Zuzug aus dem Ausland, vorherige Freelancer-Tätigkeiten, danach Festanstellung, usw.) daher kamen etliche Fragen auf. Diese wurden sehr ausführlich beantwortet, die Rückfragen soeben. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur empfehlen!"

17.03.2026
"Ich bin begeistert, wie schnell und präzise Herr Wegner meine komplexe Steuersituation rund um Abfindung und Fünftelregelung erfasst hat. Statt allgemeiner Hinweise gab es exakte Szenariorechnungen, maßgeschneidert auf meine persönlichen Verhältnisse. Klare Empfehlung für anspruchsvolle Steuerfragen."

17.03.2026
"Vielen Dank für die umfassende Antwort auf alle meine Fragen. Zu jeder wurde ausführlich Stellung genommen und ich wurde zusätzlich zu weiteren relevanten Themen informiert, so dass momentan keine weiteren Fragen offen sind und ich genau weiß, was jetzt für mich zu tun ist."

16.03.2026
"Ein sehr guter Steuerberater der alles genau beschreibt. Gerne wieder!!!"

16.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner über yourxpert kontaktiert und bin begeistert. Gerade beim schwierigen Thema Prop-Trading findet man selten Steuerberater, die sich wirklich auskennen. Er hat meine Fragen präzise beantwortet und Licht ins Dunkel der Steuersituation gebracht. Professionell, schnell und fachlich top – ich fühle mich hier bestens aufgehoben!""

15.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6317 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77