Vorsicht Steuerfalle: Denkmalgeschützte Immobilien
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie als Wertanlage ist nur für sehr gut verdienende Privatanleger lukrativ. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 9/2012, EVT 30. August) hin und berichtet, dass eine solche Investition erst ab einem
Einzel-Jahreseinkommen von rund 150.000 Euro wirklich interessant wird. Erst dann können nämlich die mit den Kosten für Kauf und Renovierung der Immobilie verbundenen steuerlichen Abschreibungen zum Spitzensteuersatz geltend gemacht werden. Bei Anlegern mit Spitzensteuersatz zahlt das Finanzamt praktisch die Hälfte der Sanierungskosten mit", sagte die Kasseler Steuerberaterin Annette Schaefer gegenüber 'impulse'. Für Anleger mit geringerem Jahreseinkommen und niedrigerem Steuersatz macht eine solche Investition hingegen kaum Sinn und kann unter Umständen sogar erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.
(impulse, G+J Wirtschaftsmedien / Redaktion)
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