Wann wird ein umgebauter Pkw als Wohnmobil versteuert?
Wann wird ein umgebauter Pkw als Wohnmobil versteuert?
Ein Van, der als Wohnmobil umgebaut wurde und straßenverkehrsrechtlich als Wohnmobil zugelassen ist, kann steuerlich dennoch als Personenkraftwagen eingestuft werden. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied in seinem Urteil vom 17.03.2009 (AZ 15 K 15243/07), dass ein umgebauter Pkw die an echte Wohnmobile zu stellenden Anforderungen erfüllen muss. Maßgeblich für die Besteuerung sind demnach die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs, nicht jedoch dessen tatsächliche Verwendung. Gemäß § 2 Abs. 2b des KraftStG sind u.a. nur solche Fahrzeuge als Wohnmobile einzustufen, die sowohl an der Kochgelegenheit wie auch an der Spüle eine Standhöhe von mindestens 170 cm aufweisen. Im Inneren eines Van wird selten eine Standhöhe von 170 cm erreicht. Eine aus dem Fahrzeugschein ersichtliche anderslautende verkehrsrechtliche Einstufung ist insoweit nicht für die steuerliche Einstufung verbindlich.
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