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Allgemeines

Die Umsatzsteuer brachte dem deutschen Staat 2008 rund 176 Milliarden Euro ein. Damit zählt die Umsatzsteuer neben der Einkommensteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Deutschland liegt mit einem Steuersatz von 19 % (Normalsteuersatz) unter dem Mittelwert der EU-Staaten von 20,3 %. Höher besteuern u.a. Österreich (20 %) oder Ungarn (25 %, was dem EU-Maximum entspricht) und Portugal, Belgien und Irland (je 21 %).

In Deutschland führte der gewaltige Finanzbedarf im Ersten Weltkrieg 1916 zu einer reichseinheitlichen Stempelsteuer auf Warenlieferungen, so wie etwas später zu einer Allphasen-Bruttoumsatzsteuer, die bis Ende 1967 beibehalten wurde. Der ursprüngliche Steuersatz von 0,5 Prozent stieg nach wiederholten Änderungen im Laufe der Jahre auf 2 Prozent, dann auf 3 Prozent und schließlich auf 4 Prozent an.

Als die Europäische Union Thema wurde, wurde innerhalb der Europäischen Union die 6. Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem vom 17. Mai 1977 die erste wichtige Vorschrift zur Vereinheitlichung des Umsatzsteuerrechts. Diese Richtlinie bildet außerdem auch die Grundlage für die Berechnung der eigenen Einnahmen der Gemeinschaft aus dem Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten. Sie enthält deshalb umfassende Regelungen zur Abgrenzung der Umsätze und über die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer und legt den Umfang der Steuerbefreiungen für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest. Auswirkungen auf das Umsatzsteuerrecht in Deutschland ergeben sich aus der Änderung nicht. Mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind mit Wirkung zum 1. Januar 1993 die Zölle und Einfuhrumsatzsteuern beim Warenverkehr innerhalb der Union weggefallen.

Quelle: Quägwer & Birkenheuer Steuerberatungsgesellschaft mbH

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