Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Kindergeld

Der Sohn der Klägerin beendete im Juni 2008 seine Erstausbildung zum Bauzeichner, wurde anschließend vom Ausbildungsbetrieb übernommen und begann sodann - nach einem Jahr Berufspraxis - im August 2009 mit einem berufsbegleitenden Studium im Fachbereich Bautechnik/Tiefbau zum staatlich geprüften Techniker. Das Studium beendete er im Juli 2013 mit Erfolg. Bis Ende Dezember 2011 erhielt die Klägerin für ihren Sohn Kindergeld. Ab Januar 2012 hob die beklagte Familienkasse die Kindergeldfestsetzung auf mit der Begründung, dass für ein Kind, das in Vollzeit erwerbstätig sei und nur berufsbegleitend studiere, kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehe.

Kein Anspruch auf Kindergeld mehr

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage, die das FG abwies. Zur Begründung führte das FG aus, der Gesetzgeber habe mit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 1. November 2011 die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld ab dem 1. Januar 2012 neu gefasst und festgelegt, dass ein Kind nach einer erstmaligen Berufsausbildung oder einem Erststudium nur berücksichtigt werden könne, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgehe. Nach der gesetzlichen Neuregelung sei nur eine Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden oder ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unschädlich. Der Gesetzgeber habe dies wie folgt begründet:

Der Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder mit Wirkung ab 1. Januar 2012 bewirke eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung, erfordere aber zugleich eine Änderung bei der Berücksichtigung von Kindern mit einer nebenbei ausgeübten Erwerbstätigkeit. Zukünftig solle eine Erwerbstätigkeit nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums unschädlich sein, denn für die Zeit danach bestehe die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage sei, sich selbst zu unterhalten. Die Vermutung gelte durch den Nachweis als widerlegt, dass sich das Kind in einer weiteren Berufsausbildung befinde und tatsächlich keiner (schädlichen) Erwerbstätigkeit nachgehe. Der Umfang der schädlichen Tätigkeit werde - ausgehend von einer wöchentlichen Regelarbeitszeit von 40 Stunden - im Wege der Typisierung aus Gründen der Rechtsklarheit gesetzlich festgelegt. Danach sei eine Erwerbstätigkeit unschädlich, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betrage. Ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis seien ebenfalls unschädlich.

Nach Auffassung des FG hat der Gesetzgeber mit der ab Januar 2012 gültigen Neuregelung auch nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner - bei einer Steuervergütung wie dem Kindergeld weiten - Gestaltungsfreiheit überschritten.

(FG Rheinland-Pfalz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich möchte mich sehr für die Zusammenarbeit bedanken! Herr Wegner hat sehr schnell und ausführlich auf mein Anliegen reagiert. Seine Ausführungen waren auch für Laien verständlich, und haben mir sehr bei der Bewertung der Situation geholfen. Dafür gibt es fünf Sterne!"

16.01.2025
"Her Wegner hat meine Frage schnell, kompetent und umfassend beantwortet."

16.01.2025
"Die Beratung hat alle meine Fragen klar und verständlich nachvollziehbar beantwortet. Vielen Dank "

15.01.2025
"Freundlich, schnell und Zuverlässig! Danke Herr Thomas für die kompetenten Antworten. Gern wieder."

14.01.2025
"Herr Klement hat stets zügig auf meine Nachfragen reagiert, die Abstimmung mit ihm lief hervorragend. Sehr dankbar bin ich ihm auch für die Tipps, die er noch für mich hatte. Ich fühlte mich bei ihm gut aufghoben mit meinem Anliegen. Top-Experte!"

14.01.2025
"Herr Klement hat mir zu meinem Anliegen alle Aspekte umfänglich und kompakt aber auch sehr verständlich erläutert. Zusätzlich war das Gespräch grundsätzlich sehr angenehm. Bei Bedarf werde ich Herrn Klement auf jeden Fall wieder kontaktieren."

14.01.2025
"Schnell und top! Gerne wieder!"

13.01.2025
"Klare, schnelle und verständliche Antwort auf die gestellten Fragen, die mir viel weiterhalfen."

13.01.2025
"Die Beratung war schnell und ausgesprochen umfangreich. Mit ganz klaren Handlungsempfehlungen. Das Problem wurde wirklich genau auf dem Punkt beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und gebe dem Berater und auch der Plattform eine uneingeschränkte Weiterempfehlung. Ganz herzlichen Dank. "

12.01.2025
"Perfekt - vielen Dank für die Ausführungen ! V."

11.01.2025
"Alles prima"

11.01.2025
"Schnell und konkret. Danke!"

11.01.2025
"Ich wurde von Herr Haag kompetent und präzise beraten. Sämtliche meiner zahlreichen Fragen wurden schnell und geduldig beantwortet. Daher würde ich ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.01.2025
"Vielen Dank! Frage beantwortet :-)"

08.01.2025
"Ich bin mit dem Antwort und mit der Analyse meines Steuerbescheids sehr zufrieden. Es war sehr ausführlich und detailliert. Vielen Dank dafür. "

06.01.2025
"Vielen Dank an Herrn Thomas! Er hat präzise die einzelnen Fragepunkte beantwortet und erläutert, inclusive der Wechselwirkungen von Entscheidungen und weitere Handlungsoptionen, und sogar noch Quellen zum Thema benannt, Ich weiß nun, was ich als nächstes tun muss."

05.01.2025
"Sehr gute und schnelle Bearbeitung!!!"

04.01.2025
"Schnelle und präzise geantwortet. Vielen Dank."

02.01.2025
"Besten Dank für die sehr schnelle Antwort und das konkrete Eingehen auf meine Fragen, auch bei der Rückfrage meinerseits."

30.12.2024
"sehr hohe Fachkompetenz"

29.12.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5658 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77