Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Kindergeld

Kindergeldanspruch während des freiwilligen Wehrdienstes?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eltern unter bestimmten Umständen für ein Kind, das freiwilligen Wehrdienst leistet, Kindergeld erhalten können.
Die Klägerin bezog für ihren 1994 geborenen Sohn Kindergeld, bis dieser - statt wie zunächst geplant eine Ausbildungsstelle anzutreten - ab Oktober 2012 freiwilligen Wehrdienst leistete. Nachdem die Familienkasse vom Antritt des Wehrdienstes erfahren hatte, hob sie die Kindergeldfestsetzung mit Wirkung ab Dienstantritt auf, da der Sohn der Klägerin ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch nicht mehr erfülle. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Auf die Revision der Klägerin hat der BFH nunmehr das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
Kind verursacht keine Kosten im Wehrdienst
Der BFH bestätigt zunächst die Auffassung des FG, wonach es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass Kinder, die freiwilligen Wehrdienst leisten, im Gegensatz zu Kindern, die andere Freiwilligendienste leisten (insbesondere freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst), nicht ausdrücklich berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass den Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes entstünden.
Wehrdienst als Ausbildung?
Nach der Entscheidung des BFH kann der freiwillige Wehrdienst aber als Maßnahme der Berufsausbildung dazu führen, dass die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Rahmen des Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird.Eine Ausbildung für einen militärischen Beruf ist gegeben, wenn der freiwillige Wehrdienst der Heranführung an die Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn dient. Hierfür kommt es darauf an, wie zielstrebig der Wehrdienstleistende diesen Berufswunsch verfolgt und inwiefern bereits der freiwillige Wehrdienst auf dieses Ziel ausgerichtet ist. Wegen der Möglichkeit einer zivilen Ausbildung während des Wehrdienstes verwies der BFH auf die bereits in früheren Urteilen entschiedenen Fälle der Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker, zum Rettungssanitäter oder zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE. Er bestätigte, dass die Ausbildung zum Kraftfahrer auch dann Berufsausbildung ist, wenn sie im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt. Die Kindergeldberechtigung der Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes des Kindes ist daher abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall. Nachdem das FG dazu keine Feststellungen getroffen hatte, konnte der BFH nicht abschließend entscheiden und verwies die Sache an das FG zurück (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014, Az. III R 53/13)
(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Innerhalb eines Tages hat mir Herr Wegner eine derart fundierte Fachauskunft zugesandt, wie ich es nicht erwartet hätte. Ich bin wirklich begeistert und habe eine praktische Handlungsempfehlung für meinen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Herr Wegner hat wirklich an alles gedacht bis hin zu einer Vorlage für einen Antrag für die Unterstützungskasse. Absolut empfehlenswert! "

15.05.2026
"Die beste, schnellste, umfassendste und auch noch günstigste Beratung, die in den 28 Jahren meiner Selbständigkeit erhalten habe ! Vielen Dank, Herr Wegner, für Ihre Bemühungen und Ihre unglaubliche Geschwundigkeit , die mein Anliegen vollstumfänglich geklärt hat. "

15.05.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen weit übertroffen. Er hat nicht nur meine Fragen beantwortet sondern war darüber hinaus auch beratend tätig. Seine Antworten waren immer sehr ausführlich und verständlich und das zu einem fairen Preis. Immer gerne wieder."

15.05.2026
"Herr Wegner hat uns mit seiner hochwertigen Beratung sehr beeindruckt. Auch Rückfragen wurden äußerst schnell und detailliert beantwortet, wodurch wir direkt in die Umsetzung gehen konnten."

14.05.2026
"Sehr detaillierte und zudem zügige Bearbeitung - wirklich exzellent. Besten Dank!"

13.05.2026
"Sehr schnelle und kompetente, detaillierte Beratung - bei komplexem Sachverhalt in Erbsachen mit Ersatzerben und Nießbrauch."

12.05.2026
"Die Terminvergabe war super schnell und unkompliziert, gute Beratung, große Empfehlung! "

12.05.2026
"Meine Fragen und nachgereichten Kommentare wurden allesamt mit vollster Zufriedenheit beantwortet. Herr Wegner ist ein Topp-Experte, gerne werde ich wieder bei Fragen der steuerlichen Gestaltung auf ihn zurückkommen. "

12.05.2026
"Herr Wegner hat absolute Top-Arbeit geleistet. Die Beantwortung meiner - doch wohl sehr komplexen - Fragen ist detailliert und zügig erfolgt. Vielen Dank!"

12.05.2026
"Immer wieder gerne. Vielen Dank."

12.05.2026
"Sehr informationsdichte und hilfreiche Beratung. Alle unsere Fragen konnten klar und verständlich geklärt werden. Vielen Dank!"

11.05.2026
"Herr Christiansen hat sehr zeitnah und ausfürlich geantwortet, vielen Dank!"

11.05.2026
"Sehr umfangreiche und auch kurzfristige Antwort. Natürlich ist eine gewisse Mitwirkung und Bereitstellung relevanter Dokumente erforderlich, um eine fundierte Antwort erhalten zu können. Nun hoffe ich, diese Antwort in der Praxis optimal verwerten zu können."

11.05.2026
"super ausführlich und verständlich beantwortet und erklärt, danke dafür"

11.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell reagiert und meine steuerlichen Fragen präzise, verständlich und mit hoher fachlicher Tiefe beantwortet. Die Erläuterungen waren klar strukturiert und direkt auf meine Situation zugeschnitten. Ich hatte jederzeit das Gefühl, kompetent und effizient beraten zu werden. Eine sehr professionelle Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann."

09.05.2026
"Ich habe meinen Steuerbescheid 2025 von Herrn Hannu Wegner prüfen lassen und bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. In kürzester Zeit habe ich alle Antworten erhalten - strukturiert aufgeschlüsselt und verständlich formuliert. Über meine Anfrage hinaus hat mich Herr Wegner mit Antworten versorgt - auch zu Fragen, die ich gar nicht gestellt hatte, die sich auf die nächsten Jahre beziehen verbunden mit wichtigen Hinweisen und Tipps. Das fand ich unglaublich umsichtig. Ich kann Herrn Wegner rsp. yourxpert absolut empfehlen und danke Herrn Wegner sehr für seine hervorragende und turboschnelle Arbeit. Der Preis für diesen tollen Service ist absolut human - und war mir jeden Cent wert. DANKE !!!!!"

06.05.2026
"Hervorragende, schnelle und ausführliche Bearbeitung des Anliegens."

06.05.2026
"Perfekt. Pfändungsschutz geht leider nicht, bin bei keiner Bank, sondern bei Wise und bei Revolut. Bei beiden kann kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Ansonsten herzlichen Dank für Ihre perfekte Lösung. W. H. W.."

05.05.2026
"Herr Wegner ist das Beste, was mir je bei einer Beratung passiert ist. Wirklich sehr gute, einfache, verständlichen und schnelle Antworten. Auch die Nachfragen/Rückfragen werden schnell beantwortet. Beste Empfehlung überhaupt ! Vielen Dank. "

04.05.2026
"Sehr rasche, kompetente Beratung und gute Aufbereitung der Fragestellungen. Wir können Herr Wegner vorbehaltlos weiterempfehlen. "

04.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6414 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77