Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Kindergeld

Kindergeldanspruch während des freiwilligen Wehrdienstes?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eltern unter bestimmten Umständen für ein Kind, das freiwilligen Wehrdienst leistet, Kindergeld erhalten können.
Die Klägerin bezog für ihren 1994 geborenen Sohn Kindergeld, bis dieser - statt wie zunächst geplant eine Ausbildungsstelle anzutreten - ab Oktober 2012 freiwilligen Wehrdienst leistete. Nachdem die Familienkasse vom Antritt des Wehrdienstes erfahren hatte, hob sie die Kindergeldfestsetzung mit Wirkung ab Dienstantritt auf, da der Sohn der Klägerin ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch nicht mehr erfülle. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Auf die Revision der Klägerin hat der BFH nunmehr das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
Kind verursacht keine Kosten im Wehrdienst
Der BFH bestätigt zunächst die Auffassung des FG, wonach es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass Kinder, die freiwilligen Wehrdienst leisten, im Gegensatz zu Kindern, die andere Freiwilligendienste leisten (insbesondere freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst), nicht ausdrücklich berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass den Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes entstünden.
Wehrdienst als Ausbildung?
Nach der Entscheidung des BFH kann der freiwillige Wehrdienst aber als Maßnahme der Berufsausbildung dazu führen, dass die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Rahmen des Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird.Eine Ausbildung für einen militärischen Beruf ist gegeben, wenn der freiwillige Wehrdienst der Heranführung an die Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn dient. Hierfür kommt es darauf an, wie zielstrebig der Wehrdienstleistende diesen Berufswunsch verfolgt und inwiefern bereits der freiwillige Wehrdienst auf dieses Ziel ausgerichtet ist. Wegen der Möglichkeit einer zivilen Ausbildung während des Wehrdienstes verwies der BFH auf die bereits in früheren Urteilen entschiedenen Fälle der Ausbildung zum Telekommunikationselektroniker, zum Rettungssanitäter oder zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE. Er bestätigte, dass die Ausbildung zum Kraftfahrer auch dann Berufsausbildung ist, wenn sie im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt. Die Kindergeldberechtigung der Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes des Kindes ist daher abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall. Nachdem das FG dazu keine Feststellungen getroffen hatte, konnte der BFH nicht abschließend entscheiden und verwies die Sache an das FG zurück (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014, Az. III R 53/13)
(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"It has been a real pleasure working with Jan. He is professional, reliable, and very clear in his communication. His excellent English made everything easy to understand, and he explained complex topics in a simple and precise way. I am very satisfied with his support and can highly recommend him. Definitely a well-deserved 5-star rating!"

25.08.2025
"Super schnell und umfassend, herzlichen Dank!"

25.08.2025
"Herr Wegner ist sehr geduldig, beantwortet Fragen sehr detailliert und ist sehr hilfsbereit. Leider hatte ich meine ursprünglichen Anfrage nicht perfekt formuliert und dadurch Zeit von Herr Wegner verschwendet. Nichts desto trotz nahm sich Herr Wegner Zeit, alles zusammenzufassen und zu ordnen. Ich empfehle Herr Wegner auf jeden fall!"

25.08.2025
"Sehr gute Beratung "

21.08.2025
"Kompetente, schnelle und vor allem verständliche Beratung der nicht einfachen Materie des Einkommensteuerrechts. Hervorragende Erstellung von Unterlagen für Einspruch beim Finanzamt (mit verständlichen Erläuterungen für den Steuer- pflichtigen). Praktische und umsetzbare Hinweise für die rechtsgültige Gestaltung der Steuerangelegenheiten. Günstige Beratungskosten, die ihr Geld wert sind. Sehr empfehlenswert!!!"

21.08.2025
"Herzlichen Dank für die schnelle kompetente Info kann Sie nur weiterempfehlen Nochmals herzlichen Dank J. B."

20.08.2025
"Alles wie gewünscht erledigt, auch eine Nachfrage wurde beantwortet"

19.08.2025
"Vielen Dank für die prompte, zuverlässige und sehr kompetente Zusammenarbeit!"

18.08.2025
"Sehr gute Reaktionszeit. Beantwortung meiner Frage. Eingehen auf wichtige Aspekte. Tips für die Einreichung der Unterlagen bei der EkSt-Veranlagung. Alles Super - vielen Dank"

15.08.2025
"Professionell, lösungsorientiert und so aufbereitet, dass die Zusammenarbeit leicht von der Hand ging – vielen Dank! "

13.08.2025
"Sehr schnell und gute Hinweise. Vielen Dank."

12.08.2025
"Perfekte Antwortzeit. Eine für mich als Laien kompetente Antwort. Auch zügige Beantwortung einer Rückfrage zu meiner Zufriedenheit. Ich bin sehr zufrieden mit diesem Service. Weiter so!"

11.08.2025
"Freundlich, kompetent und auch für Nachfragen gut erreichbar."

11.08.2025
" Frau Fey hat mich zielgerichtet und umfassend für eine evtl. Auseinandersetzung mit dem FA `aufmunitioniert`; ich bin gerüstet und vollauf zufrieden. Eine weitere Beauftragung in gleichartigen Fragen ist vorprogrammiert. Nochmals herzlichen Dank! J. B."

10.08.2025
"Perfekt schnelle Antwort (und sogar mit dem erhofften Ergebnis). Großes Kompliment-"

04.08.2025
"super und klar verständliche Antwort"

04.08.2025
"Sehr schnelle und verständliche Antwort."

04.08.2025
"Absolute Empfehlung! Habe am Samstag meine Fragen gestellt und am Sonntag wurde alles beantwortet. Sehr kurzfristige und kompetente Hilfe! "

03.08.2025
"Absolut umfassende freundliche und fachlich fundierte Beratung."

29.07.2025
"Sehr schnelle und ausführliche Antwort. Vielen Dank. "

29.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5969 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77