Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Kindergeld

Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich auch dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, wenn auch während der Dauer des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde (hier: Hochschulstudium). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 05.09.2013 (Az. XI R 12/12) entschieden.

Nach dem Abitur im Juni 2004 leistete der Sohn (S) des Klägers von November 2004 bis Juli 2005 neun Monate Zivildienst. Daneben war S im Wintersemester 2004/2005 von Oktober 2004 bis März 2005 sechs Monate an einer Universität im Fachbereich Mathematik immatrikuliert. Im Oktober 2005 begann S mit dem Studium der Physik. Im April 2010 vollendete S sein 25. Lebensjahr. Der Kläger erhielt für S – auch für die gesamte Zeit des Zivildienstes – bis einschließlich April 2010 Kindergeld. Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes für den jedenfalls noch bis zum 31. August 2010 immatrikulierten S ab Mai 2010 auf, weil die Altersgrenze überschritten sei.

Finanzgericht rechnet falsch

Die anschließende Klage hatte (nur) zum Teil Erfolg. Das Finanzgericht (FG) war der Ansicht, der Verlängerungszeitraum sei um die tatsächliche Dauer des neben dem Zivildienst betriebenen Studiums (sechs Monate) zu kürzen. Für die restliche Dauer des Zivildienstes (drei Monate) verlängere sich dagegen der Bezug des Kindergeldes.

BFH beseitigt Unklarheiten

Auf die Revision des Klägers hob der BFH das Urteil auf. Kindergeld wird grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. Über diese Altersgrenze hinaus wird ein Kind gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausnahmsweise berücksichtigt, wenn es den gesetzlichen Grundwehrdienst oder den Zivildienst geleistet hat. Der Endzeitpunkt für die Gewährung des Kindergeldes wird in diesem Fall um einen der Dauer des geleisteten Dienstes entsprechenden Zeitraum (im Streitfall neun Monate) hinausgeschoben. Der Gesetzgeber, so der BFH, habe in § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG eine typisierende Regelung getroffen mit dem Zweck, eine durch die Ableistung des Dienstes im Regelfall eingetretene Ausbildungsverzögerung zu kompensieren. Entgegen der Auffassung des FG sei insoweit nicht darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang sich durch die Dienstzeit die Ausbildung für einen Beruf im konkreten Fall tatsächlich verzögert habe.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat sehr schnell auf meine Frage eine Rückmeldung gegegeben. Die Antwort war präzise und strukturiert mit Informationen über die Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen, und in einer einfacher Art und Weise erklärt. "

24.05.2026
"Herr Wegner bekommt von mir die vollen 5 Sterne! Wenn ich 10 vergeben könnte, hätte er diese absolut verdient. Auf eine Erstanfrage antwortet er nicht mit einer Standardantwort, sondern beschreibt detailliert und transparent die Bereiche, die er analysieren und berechnen würde. Das gibt einem als Kunde ein sehr gutes Gefühl. Nach einer sehr kurzen Bearbeitungszeit von wenigen Tagen (manchmal sogar innerhalb von 24 Stunden!) kommt er mit einem sehr individuell auf die Person zugeschnittenen Ergebnis zurück. Auch wenn man Fragen zum Thema hat, steht er einem mit seinem Rat zur Seite. Man fühlt sich ernst genommen und wirklich als Kunde wahrgenommen. Wir sind sehr glücklich, diesen Berater gefunden zu haben."

23.05.2026
"Klare und vollständige Beurteilung mein Frage. Klare Empfehlung von meiner Seite "

23.05.2026
"Ich war sehr zufrieden mit der schnellen und sorgfältigen Bearbeitung meines Anliegens. Im Rahmen meines Falles hatte ich die Möglichkeit auch im Nachhinein noch Fragen zu stellen."

22.05.2026
"Vielen Dank! "

22.05.2026
"Sehr kompetente und hilfreiche Beratung zu meiner E-Commerce-Tätigkeit. Alle Fragen wurden klar, verständlich und praxisnah beantwortet. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und kann die Beratung absolut weiterempfehlen."

22.05.2026
"Sehr schnelle und kompetene Beratung!"

22.05.2026
"Meine Erwartungen wurden von Hrn. Hannu Wegner deutlich übertroffen: Extrem schnelle Reaktionszeiten, umfassende, detailierte und verständliche Analysen und Handlungsempfehlungen mit konkreten und auf meinen Fall zugeschnittenen Beispielen. Auch meine Rückfragen wurden ebenso schnell und umfassend beantwortet. Mein Fazit: Das Beratungshonorar ist bestens investiert und ich bin mit dem Resultat der Beratung mehr als zufrieden. Bei weiteren Steuerthemen werde ich mich mit Sicherheit wieder an Hrn. Hannu Wegner wenden."

21.05.2026
"Unser Fall war aus unserer eigenen Sicht nicht einfach, trotzdem hat Herr Wegner in kürzester Zeit zur vollsten Zufriedenheit seine Beratung durchgeführt. Dabei wurde sogar auf Punkte eingegangen, die wir so noch gar nicht bedacht haben. Ich kann daher Herr Wegner guten Gewissens weiterempfehlen."

21.05.2026
"Herr Wegner überzeugt durch schnelle Rückmeldungen, eine ausführliche und verständliche Beratung sowie eine hervorragende Fachkompetenz im internationalen Steuerrecht. Besonders hervorzuheben ist seine zuverlässige und lösungsorientierte Arbeitsweise. Man fühlt sich jederzeit bestens beraten und betreut. 100% Weiterempfehlung "

20.05.2026
"Vielen Dank, mit den Ausführungen und Annahmen sehr zufrieden. Schnell & Zuverlässigkeit."

20.05.2026
"Herr Wegner hat mich sicher durch die buchhalterische Abwicklung meines Gewerbes begleitet. Mit seiner Hilfe habe ich die EÜR, die Hinzuabrechnung und die Errechnung des Aufgabesgewinns erstellt. Geduldig hat Herr Wegner mir die korrekten Buchungsschritte erläutert, mir einen vollständigen ELSTER Erläuterungstext bereitgestellt und mich so zu einem positiven Steuerbescheid geführt."

19.05.2026
"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
"eine sehr professionelle, transparente und verständliche Beratung vom Herrn Wegner. Schnell, akkurat und Kundenorientiert. Absolute Empfehlung."

17.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Hilfe. Auch auf Nachfragen erneut sehr hilfreiche Anregungen und konkrete Ansätze. "

16.05.2026
"Innerhalb eines Tages hat mir Herr Wegner eine derart fundierte Fachauskunft zugesandt, wie ich es nicht erwartet hätte. Ich bin wirklich begeistert und habe eine praktische Handlungsempfehlung für meinen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Herr Wegner hat wirklich an alles gedacht bis hin zu einer Vorlage für einen Antrag für die Unterstützungskasse. Absolut empfehlenswert! "

15.05.2026
"Die beste, schnellste, umfassendste und auch noch günstigste Beratung, die in den 28 Jahren meiner Selbständigkeit erhalten habe ! Vielen Dank, Herr Wegner, für Ihre Bemühungen und Ihre unglaubliche Geschwundigkeit , die mein Anliegen vollstumfänglich geklärt hat. "

15.05.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen weit übertroffen. Er hat nicht nur meine Fragen beantwortet sondern war darüber hinaus auch beratend tätig. Seine Antworten waren immer sehr ausführlich und verständlich und das zu einem fairen Preis. Immer gerne wieder."

15.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6431 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77