Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Gesetzgebung

Wie nicht anders zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue Jahr eine Reihe von Steueränderungen. Um den Überblick über wichtige Neuerungen zu behalten, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., was sich beispielsweise für Arbeitnehmer, Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.

Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen

Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben erhöht sich auch 2013 der Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro. Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil steigt auf 76 Prozent.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Rentenversicherung senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der Beitragsanteil für die Krankenkasse bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2 Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt mit je 1,5 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht angehoben werden die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt die monatliche Beitragslast um 9 Euro.

Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt

Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in Rente gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent steuerfrei. Der aus der Jahresrente 2005 errechnete Freibetrag ist festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248 Euro weniger Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.

Altersentlastungsbetrag sinkt

Für alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige, die im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag. Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch 28,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits 2005 65 Jahre oder älter war, erhält noch bis zu 1.900 Euro Altersentlastungsbetrag.

Berechnung des Elterngeldes ändert sich

Für Kinder, die ab dem nächsten Jahr geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Anders als bisher werden nicht die tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den Lohnsteuerabzug wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.

Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs

Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die Arbeitgeberpauschalen bleiben unverändert bei 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer bestehen.

Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst

Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht selten entsteht nach Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium eine zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während einer viermonatigen Übergangszeit das Kindergeld weiter gezahlt werden, sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.

Sachbezug für Firmenwagen

Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1 Prozent vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt werden. Aus dem Bruttolistenpreis werden die Kosten für die Batterie herausgerechnet und so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen Sachbezug verringert.

Versicherungsbeiträge für Erwerbsunfähigkeit- und Risikolebensversicherungen

Der Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen, soll für das neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen ebenfalls in den Katalog der Altersvorsorgeaufwendungen aufzunehmen. Bisher waren nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für Basis-Rentenverträge der privaten Altersvorsorge begünstigt und bis zu dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.

Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter

Ebenfalls noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400 Euro erhöhen. Bisher können nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Erhöhter Grundfreibetrag

Geplant ist auch, für alle Steuerpflichtigen den steuerfreien Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag der Tarifverlauf abgesenkt werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger Steuern fällig werden.

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung

Steuerliche Entlastungen sollen für Bundesfreiwilligendienst-, Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich festgelegt werden. Ein Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch freie Unterkunft und Verpflegung. Diese geldwerten Sachleistungen sind steuerpflichtig. Nur das Taschengeld soll ab 2013 steuerfrei gestellt werden. Das soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die auch Kindergeld gewährt werden kann, beispielsweise beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind nur bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig. Der Wehrsold soll steuerfrei gestellt werden. Bezüge für Reservisten sollen vollständig steuerfrei bleiben.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
"Mit der Beratung vom Herrn Wegner bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn nur weiter empfehlen..."

12.06.2026
"Super Beratung zu einem komplexen Steuerthema. Sehr schnelle Antworten, sehr detaillierte Einschätzung und alles sehr verständlich erklärt. Ganz klare Empfehlung!"

12.06.2026
"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
"Absolut erstklassige, tiefgehende und extrem schnelle Beratung! Die Zusammenarbeit mit Herrn Wegner war herausragend. Ich fand es unglaublich, wie ausführlich, schnell und vor allem wie oft er mir in kürzester Zeit auf meine detaillierten Rückfragen geantwortet hat. Seine Analysen sind messerscharf, zeichnen sich durch eine beeindruckende Detailtiefe aus und decken auch verborgene Risiken präzise auf. Er trennt sauber zwischen Theorie und steuerstrafrechtlicher Praxis und liefert sofort umsetzbare, pragmatische Lösungen. Wer einen fachlich exzellenten Experten sucht, der einen auch bei hoher Dynamik so engmaschig, geduldig und verlässlich unterstützt, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

11.06.2026
"Ich kann mich den rundum positiven Bewertungen nur anschließen und Herrn Wegner klar empfehlen. Seine Beratung war wahnsinnig schnell, umfangreich, gut strukturiert und vor allem nachvollziehbar. Vielen Dank! - wir werden uns nächstes Jahr mit unseren Unterlagen wieder an Sie wenden."

11.06.2026
"Verständliche Beratung, Sehr intensive Schilderung. Richtige Steuerberater vom Fach."

10.06.2026
"Wir haben eine umfangreiche, verständliche und absolut auf den Punkt gebrachte Beratung von Herrn Hannu Wegner erhalten. Sehr gern kommen wir bei weiteren Fragen wieder auf seine Beratung zurück. Wir können diesen Experten sehr empfehlen!"

10.06.2026
"Herr Wegner hat unseren Fall in einer äußerst beeindruckenden Schnelligkeit und mit empathischer Kompetenz bearbeitet. Was ich damit meine: Als Laie ist das Nachvollziehen von Steuerrechtsangelegenheiten ja wahnsinnig schwierig und Herr Wegner hat obwohl er sehr genau auf zugrunde liegende Gesetze usw. verwiesen hat, immer auch darauf geachtet es möglichst logisch und gut zu erklären. Konkrete Empfehlungen mit Einschätzungen auf Erfolg oder Misserfolg gegeben und vor allem auch die für uns nächsten Schritte sehr gut dargestellt. Auch wenn die Prüfung des Steuerbescheids nicht zu unseren Gunsten (wie erhofft) ausgefallen ist, hat Herr Wegner exzellente Arbeit geleistet und das investierte Geld für diese Prüfung war goldrichtig angelegt und gibt nun Sicherheit. Herzlichen Dank nochmal für Ihre wahnsinnige Schnelligkeit und freundlichen Erklärungen!"

09.06.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich sehr herzlich für die exzellente und umfangreiche Analyse bei Ihnen bedanken, diese ist von riesigem Wert für mich, da ich mich hinsichtlich des Sachverhalts sehr unsicher hinsichtlich der Versteuerung war. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute."

08.06.2026
"Ausgezeichnete, sehr detaillierte und verständliche Beratung. Herr Wegner ist konkret auf meine Situation eingegangen und hat nicht nur allgemein geantwortet, sondern die steuerlichen Konsequenzen Schritt für Schritt nachvollziehbar erklärt. Besonders hilfreich war die klare Einordnung der estnischen OÜ im Verhältnis zu einem Deutschland-first-Start sowie die spätere Erläuterung zum möglichen Ungarn-Szenario. Die Beratung hat mir eine klare Entscheidungsgrundlage gegeben und war aus meiner Sicht den Preis wert. Ich werde mich bei zukünftigen steuerlichen Fragen gerne wieder an Herrn Wegner wenden."

08.06.2026
"Eine sehr schnelle und ausführliche Antwort zu meiner steuerrechtlichen Frage erhalten. Die Rückmeldung war sehr gut struktriert und aufgebaut und auch in einer Sprache vormuliert, die besonders für Laien sehr gut nachvollziehbar war. Eine absolute Empfehlung!"

07.06.2026
"Sehr gute, umfassende und verständliche Beratung. Vielen Dank!"

07.06.2026
"Exzellente und detailliert Beratung auf höchstem Niveau. Bin sehr zufrieden. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Herzlichen Dank. "

07.06.2026
"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6465 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77