Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Gesetzgebung

Wie nicht anders zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue Jahr eine Reihe von Steueränderungen. Um den Überblick über wichtige Neuerungen zu behalten, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., was sich beispielsweise für Arbeitnehmer, Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.

Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen

Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben erhöht sich auch 2013 der Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro. Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil steigt auf 76 Prozent.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Rentenversicherung senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der Beitragsanteil für die Krankenkasse bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2 Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt mit je 1,5 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht angehoben werden die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt die monatliche Beitragslast um 9 Euro.

Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt

Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in Rente gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent steuerfrei. Der aus der Jahresrente 2005 errechnete Freibetrag ist festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248 Euro weniger Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.

Altersentlastungsbetrag sinkt

Für alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige, die im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag. Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch 28,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits 2005 65 Jahre oder älter war, erhält noch bis zu 1.900 Euro Altersentlastungsbetrag.

Berechnung des Elterngeldes ändert sich

Für Kinder, die ab dem nächsten Jahr geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Anders als bisher werden nicht die tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den Lohnsteuerabzug wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.

Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs

Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die Arbeitgeberpauschalen bleiben unverändert bei 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer bestehen.

Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst

Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht selten entsteht nach Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium eine zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während einer viermonatigen Übergangszeit das Kindergeld weiter gezahlt werden, sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.

Sachbezug für Firmenwagen

Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1 Prozent vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt werden. Aus dem Bruttolistenpreis werden die Kosten für die Batterie herausgerechnet und so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen Sachbezug verringert.

Versicherungsbeiträge für Erwerbsunfähigkeit- und Risikolebensversicherungen

Der Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen, soll für das neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen ebenfalls in den Katalog der Altersvorsorgeaufwendungen aufzunehmen. Bisher waren nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für Basis-Rentenverträge der privaten Altersvorsorge begünstigt und bis zu dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.

Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter

Ebenfalls noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400 Euro erhöhen. Bisher können nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Erhöhter Grundfreibetrag

Geplant ist auch, für alle Steuerpflichtigen den steuerfreien Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag der Tarifverlauf abgesenkt werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger Steuern fällig werden.

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung

Steuerliche Entlastungen sollen für Bundesfreiwilligendienst-, Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich festgelegt werden. Ein Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch freie Unterkunft und Verpflegung. Diese geldwerten Sachleistungen sind steuerpflichtig. Nur das Taschengeld soll ab 2013 steuerfrei gestellt werden. Das soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die auch Kindergeld gewährt werden kann, beispielsweise beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind nur bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig. Der Wehrsold soll steuerfrei gestellt werden. Bezüge für Reservisten sollen vollständig steuerfrei bleiben.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Wieder einmal eine hervorragende Beratung. Schnell, strukturiert, sehr gut erklärt. Immer eine Empfehlung wert!"

04.09.2026
"Erstklassige Steuerberatung! Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Selbst bei komplizierten Sachverhalten im deutschen und Schweizer Steuerrecht erhält man sehr ausführliche, fundierte und übersichtliche Rückmeldungen. Auch auf Nachfragen wird immer geduldig und präzise eingegangen. Absolut empfehlenswert!"

04.09.2026
"Absolute Empfehlung – Fachexpertise auf höchstem Niveau! Ich habe Herrn Wegner bereits zum zweiten Mal für eine umfassende steuerliche und rechtliche Prüfung beauftragt – und das aus gutem Grund. Wer an der Schnittstelle von E-Commerce, SaaS-Geschäftsmodellen und Social Commerce unterwegs ist, weiß, wie extrem komplex die rechtlichen und steuerlichen Abgrenzungen sein können. Herr Wegner hat unser Plattform-Konzept und das gesamte Regelwerk extrem gründlich, praxistauglich und auf den Punkt analysiert. Besonders schätze ich an ihm: - Tiefe Branchenkenntnis: Er versteht moderne digitalen Geschäftsmodelle bis ins Detail. - Pragmatismus: Statt theoretischer Paragrafen liefert er konkrete, umsetzbare Lösungsvorschläge, die rechtliche Sicherheit mit optimaler User Experience verbinden. -Zuverlässigkeit: Schnelle, präzise Kommunikation und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Für mich die absolut erste Adresse bei anspruchsvollen Fragen im Digital- und Steuerrecht. Ich werde ihn definitiv auch für zukünftige Projekte wieder konsultieren!"

04.09.2026
"Herr Wegner ist für mich das Synonym für breitgefächerte, konstruktive, kompetente und sehr zuverlässige Flexibilität. Mit den Ansprüchen die Ich gestellt habe, erhielt Ich auch sehr zeitnah eine umfangreiche Antwort auf meine Anfrage. Ich bin sehr dankbar und zufrieden, dass Herr Wegner mich beraten hat und werde bei Bedarf, dies jederzeit gerne wieder in Anspruch nehmen. "

03.09.2026
"einwandfreie und klare Erläuterung der Zusammenhänge"

02.09.2026
"Nachdem Herrn Klement bereits im letzten Jahr die EÜR meines Mannes übernommen hat, haben wir ihn wegen der hervorragenden Arbeit auch dieses Jahr wieder beauftragt. Der gesamte Ablauf war digital und komplett reibungslos. Die EÜR und die Umsatzsteuererklärung wurden fehlerfrei sowie schnell abgewickelt. Die Absprachen waren unkompliziert und super nett. Gerne wieder im nächsten Jahr!"

01.09.2026
"Ich bedanke mich bei Herrn StB Wegner für die bisherige aussagefähige, detaillierte und überaus strukturierte Begleitung in meiner Angelegenheit. Dieser Experte ist wahrhaft jeden Euro wert. Klare Empfehlung! PW"

01.09.2026
"Einfach TOP !"

01.09.2026
"Herr Wegner hat uns eine sehr freundliche und ausführliche Beratung gegeben. Auf Rückfragen wurde zeitnah geantwortet und auch Unklarheiten wurden verständlich, mit Beispielen, erklärt. Eine wirklich sehr gute Unterstützung."

31.08.2026
"Sehr gute schriftliche Beratung zu einem komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Herr Wegner hat die Fragestellung präzise erfasst, die Rechtslage klar strukturiert dargestellt und nicht nur ein Ergebnis geliefert, sondern auch dessen Begründung und die verbleibenden Risiken offen benannt. Rückfragen wurden schnell und ausführlich beantwortet, ohne Zusatzkosten. Termintreu, verständlich, auf den Punkt. Klare Empfehlung. Herzlichen Dank!"

31.08.2026
"Anfänglich war ich bezügich der Kosten noch etwas unsicher. Herr Wegner hat eine umfassende Sammlung von Dokumenten geprüft und alle Aspekte berücksichtigt, die ihm relevant erschienen, auch solche, die in meiner ursprünglichen Anfrage nicht explizit erwähnt wurden. Seine Antwort erfolgte sehr zeitnah, was meine Erwartungen übertroffen hat. Im komplexen Bereich des Steuerrechts hat er mir die Zusammenhänge verständlich dargelegt. Zudem hat er mir eine Vorlage für mein weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe. Herr Wegner ist ein herausragender Experte, der Sachverhalte klar und strukturiert analysiert und bearbeitet. Ich bedanke mich bei Herrn Wegner und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.08.2026
"The answer was very detailed and explained everything."

28.08.2026
"sehr gute, ausführliche Beratung auf den speziellen Einzelfall bzw. das konkrete Anliegen bezogen"

27.08.2026
"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6613 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77