Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Gesetzgebung

Wie nicht anders zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue Jahr eine Reihe von Steueränderungen. Um den Überblick über wichtige Neuerungen zu behalten, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., was sich beispielsweise für Arbeitnehmer, Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.

Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen

Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben erhöht sich auch 2013 der Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro. Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil steigt auf 76 Prozent.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Rentenversicherung senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der Beitragsanteil für die Krankenkasse bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2 Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt mit je 1,5 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht angehoben werden die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt die monatliche Beitragslast um 9 Euro.

Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt

Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in Rente gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent steuerfrei. Der aus der Jahresrente 2005 errechnete Freibetrag ist festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248 Euro weniger Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.

Altersentlastungsbetrag sinkt

Für alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige, die im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag. Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch 28,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits 2005 65 Jahre oder älter war, erhält noch bis zu 1.900 Euro Altersentlastungsbetrag.

Berechnung des Elterngeldes ändert sich

Für Kinder, die ab dem nächsten Jahr geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Anders als bisher werden nicht die tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den Lohnsteuerabzug wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.

Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs

Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die Arbeitgeberpauschalen bleiben unverändert bei 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer bestehen.

Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst

Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht selten entsteht nach Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium eine zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während einer viermonatigen Übergangszeit das Kindergeld weiter gezahlt werden, sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.

Sachbezug für Firmenwagen

Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1 Prozent vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt werden. Aus dem Bruttolistenpreis werden die Kosten für die Batterie herausgerechnet und so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen Sachbezug verringert.

Versicherungsbeiträge für Erwerbsunfähigkeit- und Risikolebensversicherungen

Der Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen, soll für das neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen ebenfalls in den Katalog der Altersvorsorgeaufwendungen aufzunehmen. Bisher waren nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für Basis-Rentenverträge der privaten Altersvorsorge begünstigt und bis zu dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.

Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter

Ebenfalls noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400 Euro erhöhen. Bisher können nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Erhöhter Grundfreibetrag

Geplant ist auch, für alle Steuerpflichtigen den steuerfreien Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag der Tarifverlauf abgesenkt werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger Steuern fällig werden.

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung

Steuerliche Entlastungen sollen für Bundesfreiwilligendienst-, Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich festgelegt werden. Ein Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch freie Unterkunft und Verpflegung. Diese geldwerten Sachleistungen sind steuerpflichtig. Nur das Taschengeld soll ab 2013 steuerfrei gestellt werden. Das soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die auch Kindergeld gewährt werden kann, beispielsweise beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind nur bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig. Der Wehrsold soll steuerfrei gestellt werden. Bezüge für Reservisten sollen vollständig steuerfrei bleiben.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Danke für die Beratung-MFG"

07.12.2025
"Vielen Dank! Alle Fragen und Rückfragen wurden zur vollsten Zufriedenheit beantwortet!"

07.12.2025
"Super schnelle Beratung. Viel Geduld und gut erklärt. "

06.12.2025
"Schnell, klar verständlich - hat meine Frage vollumfänglich geklärt !"

05.12.2025
"Sehr rasche und ausführliche Beratung"

05.12.2025
"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
"Sehr ausführlich und verständlich. Ich bin begeistert und Preis/Leistung stimmt! Vielen Dank!"

03.12.2025
"was für eine ausführliche kompetente Beantwortung. Bei einer Prüfung des Finanzamtes bin ich bestens vorbereitet"

03.12.2025
"Das war eine unglaublich schnelle und sehr ausführliche Beratung mit sehr guten Erklärungen und Tipps für die Zukunft. Ich bin begeistert!"

03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
"Sehr ausführliche Beratung zu Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf, Danke!"

01.12.2025
"Excellente Leistung! Super Beratung. Hr. Wegner ist auf alle meine Fragen in Detail eingegangen, und hat mich auf höchstem Niveau beraten. Eine klare Weiterempfehlung. "

01.12.2025
"Sehr gute verständliche Beratung, umfangreich und sehr gute Darstellung aller steuerlichen Aspekte und Maßnahmen mit Handlungsempfehlungen"

30.11.2025
"Dr Lorenz hat mir innerhalb kürzester Zeit eine sehr gute Übersicht zu Lösungswegen dargelegt. Vielen Dank!"

29.11.2025
"Ich war positiv überrascht über die Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit der Antwort. Da ist keine Rückfrage nötig und alle Fragen sind zu 120% geklärt. Vielen Dank."

28.11.2025
"Gute, professionelle und schnelle Bearbeitung der Angelegenheiten."

28.11.2025
"Ich bedanke mich bei Herrn Wegner für die schnelle, professionelle und verständliche Beantwortung meines Anliegen. Alle Fragen wurden zu meiner vollsten Zufreidenheit beantwortet, besser geht´s nicht. Dies hilft mir zu 100% die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank :-)"

27.11.2025
"Herr Wegner hat mich erneut äusserst kompetent und ausführlich beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! "

27.11.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner rund um unseren Wegzug ins Ausland sehr zufrieden. Unsere Fragen zu Doppelbesteuerung sowie zur beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht wurden klar, verständlich und sehr ausführlich beantwortet, auch bei den etwas komplizierteren Zusammenhängen und Feinheiten. Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung, die zuverlässige Kommunikation und seine angenehme, professionelle Art. Man merkt, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt und können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!!! "

26.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6117 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77