Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Gesetzgebung

Wie nicht anders zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue Jahr eine Reihe von Steueränderungen. Um den Überblick über wichtige Neuerungen zu behalten, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., was sich beispielsweise für Arbeitnehmer, Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.

Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen

Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben erhöht sich auch 2013 der Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro. Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil steigt auf 76 Prozent.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Rentenversicherung senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der Beitragsanteil für die Krankenkasse bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2 Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt mit je 1,5 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht angehoben werden die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der Lohntüte als bisher. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt die monatliche Beitragslast um 9 Euro.

Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt

Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in Rente gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent steuerfrei. Der aus der Jahresrente 2005 errechnete Freibetrag ist festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248 Euro weniger Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.

Altersentlastungsbetrag sinkt

Für alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige, die im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag. Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch 28,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits 2005 65 Jahre oder älter war, erhält noch bis zu 1.900 Euro Altersentlastungsbetrag.

Berechnung des Elterngeldes ändert sich

Für Kinder, die ab dem nächsten Jahr geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Anders als bisher werden nicht die tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den Lohnsteuerabzug wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.

Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs

Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die Arbeitgeberpauschalen bleiben unverändert bei 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer bestehen.

Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst

Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht selten entsteht nach Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium eine zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während einer viermonatigen Übergangszeit das Kindergeld weiter gezahlt werden, sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.

Sachbezug für Firmenwagen

Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1 Prozent vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt werden. Aus dem Bruttolistenpreis werden die Kosten für die Batterie herausgerechnet und so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen Sachbezug verringert.

Versicherungsbeiträge für Erwerbsunfähigkeit- und Risikolebensversicherungen

Der Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen, soll für das neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden. Außerdem plant der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen ebenfalls in den Katalog der Altersvorsorgeaufwendungen aufzunehmen. Bisher waren nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für Basis-Rentenverträge der privaten Altersvorsorge begünstigt und bis zu dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.

Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter

Ebenfalls noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400 Euro erhöhen. Bisher können nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Erhöhter Grundfreibetrag

Geplant ist auch, für alle Steuerpflichtigen den steuerfreien Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag der Tarifverlauf abgesenkt werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger Steuern fällig werden.

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung

Steuerliche Entlastungen sollen für Bundesfreiwilligendienst-, Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich festgelegt werden. Ein Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch freie Unterkunft und Verpflegung. Diese geldwerten Sachleistungen sind steuerpflichtig. Nur das Taschengeld soll ab 2013 steuerfrei gestellt werden. Das soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die auch Kindergeld gewährt werden kann, beispielsweise beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind nur bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig. Der Wehrsold soll steuerfrei gestellt werden. Bezüge für Reservisten sollen vollständig steuerfrei bleiben.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Dank seines klaren Zahlenverständnisses hat er mir schnell und zielgerichtet geholfen. Die Zusammenarbeit war effektiv, lösungsorientiert und jederzeit ruhig sowie fachlich sehr kompetent."

11.01.2026
"Herzlichen Dank für die detaillierte und sehr ausführliche Antwort."

11.01.2026
"Sehr professionelle und zuverlässige Bearbeitung. Die Ausarbeitung war fachlich präzise, verständlich und wurde zügig bereitgestellt. Klare Empfehlung."

10.01.2026
"Sehr freundlicher Berater der mit viel Feinfühlichkeit und Sachverständnis auf meine persönliche Situation eingegangen ist. Vielen Dank!"

08.01.2026
"Hervorragende Hilfestellung. Umfassend, detailliert und prompt."

08.01.2026
"Meine Anfrage wurde von Herrn Wegner beantwortet. Er hat innerhalb kürzester Zeit eine sehr ausführliche Antwort geliefert, die mir eine solide Grundlage für meine Situation bot. Im Verlauf haben sich weitere detaillierte Fragen zur generellen Situation und zum Verständnis ergeben, die als Rückfragen unkompliziert und ebenso detailliert beantwortet wurden. Herr Wegner ist dabei genau auf die Situation eingegangen und hat verschiedene, zur Situation passende Vorschläge gemacht. Sehr gerne wieder!"

08.01.2026
"Sehr geehrter Herr Wegener, vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihre Ausführungen sind sehr wertvoll. "

08.01.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen vollumfänglich und äußerst kompetent beantwortet. Auch sämtliche Rückfragen wurden sensationell schnell, präzise und verständlich geklärt. Die Beratung war fachlich auf sehr hohem Niveau und zugleich praxisnah. Absolut empfehlenswert!"

06.01.2026
"Die Zusammenarbeit mit Hannu Wegner war hervorragend. Er hat mir sehr dabei geholfen, die richtigen Prioritäten zu setzen und wichtige Details (wie Kaufpreisaufteilung und Finanzierungsstruktur) zu klären. Ich bin sehr zufrieden und sage danke für die tolle Begleitung!"

04.01.2026
"Vielen Dank für die sehr rasche und äußerst kompetente, ausführliche und auch für fortgeschrittene Laien sehr gut verständliche Beantwortung meines Anliegens. Vieles hat mein selbst recherchiertes Wissen bestätigt, andere Aspekte waren für mich noch neu. Das hilft mir sehr, den Wechsel zur Regelbesteuerung korrekt auszuführen."

03.01.2026
"Vielen Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Beantwortung meiner Frage zu meiner plastischen OP als außergewöhnliche Belastung in meiner Einkommensteuer. Es wurde sowohl meine Frage direkt beantwortet, als auch weitere hilfreiche Punkte zu meinem Thema angemerkt, die ich in der kurzen Formulierung meiner Frage nicht erwähnt hatte. Gerade die konkrete Empfehlung konnte mir viel meiner Unsicherheit nehmen, so dass ich jetzt ein klares Bild habe, wie ich vorgehen muss."

03.01.2026
"Super schnell, super einfach, super kompetent! "

03.01.2026
"- Erwartungen übertroffen - Sehr schnelle Antwortzeiten - Sehr ausführliche Antworten mit verständlichen aber nicht zu oberflächlichen Erläuterungen - Selbst mehrere Rückfragen wurden ausführlich beantwortet "

02.01.2026
"Super Beratung. Kann ich direkt für das Finanzamt verwenden! Lieben Dank Herr Wegner!"

02.01.2026
"Sehr schnelle Reaktion auf meine Frage mit ausführlicher, nachvollziehbarer und verständlicher Beratung! Ich kann Herrn Wegner mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!"

02.01.2026
"Hervorragend! Sehr verständlich trotz der komplexen Thematik. "

31.12.2025
"Umfassende Antwort wie gewünscht. Sehr tiefe Behandlung der Details, was keine Verständnislücken zulässt. Zudem sehr gute Zusammenfassung, um alles 'auf einen Blick' zu verstehen. Zusätzlich sehr hilfreiche Tipps für die praktische Umsetzung. Kurzum: Sehr verdiente 5 Sterne - und ich danke vielmals!"

31.12.2025
"Hervorragende Arbeit! Der Prüfungsbericht wurde innerhalb kürzester Zeit erstellt. Frau Fey ist sehr kompetent und kennt die Anforderungen der Behörden genau. Vielen Dank für die reibungslose Abwicklung!"

30.12.2025
"Sehr kompetente und strukturierte Beratung. Herr Klement hat sich Zeit genommen, meine Situation (Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe) klar einzuordnen und verständlich zu erklären. Besonders hilfreich war die praxisnahe Einschätzung zu Kleinunternehmerregelung, Rechnungsstellung und den steuerlichen Auswirkungen insgesamt. Kein unnötiger Fachjargon, sondern klare Aussagen und realistische Empfehlungen. Ich habe mich fachlich sehr gut abgeholt gefühlt und kann die Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.12.2025
"Hr. Wegner ist sehr kompetent und konnte mir sehr schnell weiterhelfen. Auch meine laienhaften Fragen konnte er sehr gut uns ausführlich erklären. Vielen Dank nochmals, ich bin sicher, ich werde in Zukunft ihre Hilfe schneller anfordern. Vg."

29.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6169 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77